Apotheken und Rezepte in Deutschland
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Apotheken und Rezepte in Deutschland funktionieren so, dass sie fast jeden Neuankömmling überraschen. Und diese Überraschungen kommen meist im ungünstigsten Moment: am Schalter, in einer Fremdsprache, mit Kopfschmerzen. Dieses Kapitel erklärt, was eine deutsche Apotheke ist, warum man Ibuprofen nicht im Supermarkt kaufen kann, wie das E-Rezept das Papierrezept ersetzt hat, wie viel man tatsächlich bezahlt und wie man die Zahlungen stoppt, sobald man genug bezahlt hat, was zu tun ist, wenn nachts um zwei Uhr alle Apotheken geschlossen sind, und die Regeln für die Einfuhr eigener Medikamente - die bei manchen Arzneimitteln nicht nur eine administrative, sondern sogar eine strafrechtliche Angelegenheit ist. Nichts davon ist eine medizinische Beratung. Es ist eine Erklärung des Systems. Was Sie einnehmen sollten, ist eine Frage für Ihren Arzt oder Apotheker. Dieses Kapitel soll Ihnen helfen, mit ihnen zu sprechen, nicht ihre Beratung ersetzen.
Was eine deutsche Apotheke eigentlich ist
Eine Apotheke ist eine Apotheke im herkömmlichen Sinne, ganz anders als die Läden, die Sie vielleicht kennen. Wenn Sie aus Großbritannien, Irland, den USA, Kanada oder Australien kommen, stellen Sie sich eine Apotheke wahrscheinlich als ein Geschäft mit Regalen vor, in dem Medikamente neben Shampoo und Grußkarten stehen und sich der Ausgabeschalter im hinteren Teil befindet. In Deutschland gibt es so etwas nicht. Eine Apotheke ist ein kleines, ruhiges Geschäft, erkennbar an einem roten gotischen A. Hinter dem Tresen steht ein Apotheker mit einem fünfjährigen Pharmaziestudium und staatlicher Zulassung. Die Regale sind fast leer. Sie fragen, und der Apotheker holt Ihnen das gewünschte Medikament.
Die rechtliche Grundlage bildet § 43 des Arzneimittelgesetzes. Dieser besagt, dass Arzneimittel, die nicht für den Verkauf außerhalb Deutschlands zugelassen sind, nur in Apotheken für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden dürfen. Diese sogenannte Apothekenpflicht ist der wichtigste Aspekt beim Kauf von Medikamenten in Deutschland. Es handelt sich dabei nicht um eine Regelung für Rezepte, sondern um eine Regel, wo ein Produkt überhaupt verkauft werden darf. Viele Produkte, die man zu Hause im Supermarkt kaufen würde, sind hier nur in Apotheken erhältlich, auch ohne Beteiligung eines Arztes.
Die Folge ist eine Ladenkultur, die sich zunächst aufdringlich anfühlt, sich aber als nützlich erweist. Es gibt keine Selbstbedienung, man kann also nicht unauffällig stöbern, vergleichen und sich unbemerkt davonschleichen. Man beschreibt das Problem, und der Apotheker stellt Gegenfragen: Wie lange schon, was nehmen Sie sonst noch ein, ist es für Sie geeignet, sind Sie schwanger? Das ist weder aufdringlich noch ein Versuch, einem etwas aufzuschwatzen. Die Beratung ist die gesetzliche Pflicht des Apothekers, und genau deshalb befindet sich das Produkt überhaupt hinter dem Tresen. Die meisten Apotheker in den Städten sprechen gut Englisch, und viele wechseln gerne die Sprache. Das Wort, das man an der Tür braucht, ist einfach: „Sprechen Sie Englisch?“ - und wenn die Antwort „Nein“ lautet, zeigen Sie auf die Verpackung, nennen Sie den Wirkstoff und nicht die Marke.
Eine deutsche Apotheke bietet auch Leistungen an, die ausländische Apotheken oft nicht erbringen. Sie misst den Blutdruck, prüft Ihre Medikamentenliste auf Wechselwirkungen, stellt Präparate auf Bestellung in einem separaten Raum her, der gleichzeitig als Labor dient, beschafft seltene Produkte innerhalb eines Tages und nimmt abgelaufene Medikamente zurück. Lebensmittel verkauft sie jedoch nicht. Apotheken unterliegen strengen Beschränkungen hinsichtlich des Sortiments an nicht-medizinischen Artikeln. Daher wirkt der Laden oft leer, und die Preise sind nicht der Hauptgrund für den Besuch. Im Mittelpunkt steht die Beratung.
Drei Stufen der Medizin: freiverkäuflich, apothekenpflichtig, verschreibungspflichtig
In Deutschland werden alle Medikamente in drei Kategorien eingeteilt. Kennt man die Kategorie, weiß man genau, wo man sie bekommt und was man braucht. Leser im englischsprachigen Raum denken meist nur an zwei Kategorien - verschreibungspflichtig oder rezeptfrei - und genau das führt zu Verwirrung. Hier gibt es eine mittlere Kategorie, und die ist sehr umfangreich.
Die unterste Stufe ist frei verkäuflich. Diese Produkte dürfen außerhalb von Apotheken verkauft werden, in der Praxis also in Drogerien wie dm oder Rossmann und manchmal auch in Supermärkten. § 44 AMG listet die frei verkäuflichen Gruppen auf, und diese Liste ist eng gefasst und veraltet: Heilwasser und deren Salze, Heilerde, Badezusätze, Seifen zur äußerlichen Anwendung, Pflanzen und Pflanzenteile unter ihren gebräuchlichen deutschen Bezeichnungen sowie Mischungen daraus, Pflanzendestillate und kaltgepresste Pflanzensäfte, Pflaster und Desinfektionsmittel zur äußerlichen Anwendung sowie Mund- und Rachendesinfektionsmittel. Das umfasst im Wesentlichen Kräutertees, Pflaster, Mundwasser und Badesalze. Absatz 3 des § 44 zieht dann die Grenze: Nichts davon gilt für Produkte, die gemäß § 48 verschreibungspflichtig oder durch Verordnung ausgeschlossen sind. Somit dürfen Produkte der Drogerie-Stufe kein Schmerzmittel einnehmen, egal wie schwach es ist.
Die mittlere Stufe umfasst rezeptpflichtige Medikamente, die nur in Apotheken erhältlich sind. Sie benötigen kein Rezept und können sie ohne Anmeldung kaufen. Allerdings müssen Sie in einer Apotheke danach fragen. Zu dieser Stufe gehören die Medikamente, die Neulinge oft verwirren: Ibuprofen, Paracetamol, Aspirin, die meisten Erkältungsmittel, Nasensprays, Antihistaminika, Halspastillen mit Wirkstoff und die meisten Augentropfen. In einem britischen Supermarkt kann man um Mitternacht an der Selbstbedienungskasse eine kleine Packung Paracetamol kaufen. In Deutschland ist der Kauf in Supermärkten zu keiner Tageszeit möglich, da Paracetamol nicht unter § 44 fällt. Diese Regel ist ein häufiges Problem und sollte verinnerlicht werden, bevor man Fieber bekommt.
Die oberste Stufe ist verschreibungspflichtig. Laut § 48 AMG dürfen diese Arzneimittel nur gegen Vorlage eines ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Rezepts an Verbraucher abgegeben werden. Welche Substanzen in diese Stufe fallen, liegt nicht im Ermessen des Apothekers; dies ist in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) festgelegt, und der Apotheker hat dabei keinen Ermessensspielraum. Antibiotika gehören dazu. Ebenso die Antibabypille, die meisten Blutdruckmedikamente, Antidepressiva und starke Schmerzmittel. Wenn Ihnen ein Apotheker die Abgabe verweigert, ist das keine Unfreundlichkeit, und auch der Hinweis, dass Sie das Medikament in Ihrem Heimatland frei kaufen können, wird daran nichts ändern. Es ist wichtig zu wissen, dass die Stufen nicht ohne Weiteres mit denen anderer Länder übereinstimmen. Manche Medikamente, die in Ihrem Heimatland verschreibungspflichtig sind, sind hier apothekenpflichtig und können einfach angefordert werden. Andere hingegen sind rezeptfrei erhältlich. Gehen Sie nicht von Annahmen aus, sondern fragen Sie nach.
Rezepte in Deutschland: Das E-Rezept und wie Sie es einlösen
Ein Rezept ist ein Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente, und bis vor Kurzem war es ein rosafarbener Zettel, den man von der Arztpraxis zur Apotheke mitnahm. Damit ist jetzt Schluss. Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept, das elektronische Rezept, für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, verpflichtend. Das Bundesgesundheitsministerium stellt klar, dass das rosafarbene Papierrezept zu diesem Zeitpunkt durch das E-Rezept ersetzt wurde. Sollten Sie also in einem Ratgeber, einem Forum oder von einem gutmeinenden Kollegen den Rat erhalten, ein rosafarbenes Rezept abzuholen, stammen diese Informationen aus der Zeit vor 2024.
Das Rezept existiert nun als Datensatz in einem zentralen System. Die einzige Frage ist, wie Sie es an der Kasse freischalten. Dafür gibt es vier Möglichkeiten. Am einfachsten ist Ihre elektronische Gesundheitskarte, die jeder gesetzlich Versicherte besitzt: Sie geben sie ab, die Apotheke steckt sie in das Terminal, und das Rezept erscheint. Sie benötigen nichts weiter - keine App, kein Smartphone, kein Internet. Die zweite Möglichkeit ist die App „gematik E-Rezept“. Diese benötigt eine NFC-fähige Karte und eine Versicherten-PIN, die Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse beantragen müssen. Es empfiehlt sich daher, dies vor einer Erkrankung zu tun. Die dritte Möglichkeit ist die Apotheken-App mit dem Verfahren „CardLink“, das Ihr Smartphone in ein Kartenlesegerät verwandelt. Die vierte Möglichkeit ist ein Papierausdruck der Zugangscodes, manchmal auch Token genannt, den Sie auf Anfrage in der Apotheke erhalten. Der Ausdruck ist nicht das Rezept selbst, sondern der Schlüssel dazu. An der Kasse funktioniert er jedoch genauso wie der alte Rezeptschein. Wenn Sie Apps misstrauen, ist dies eine absolut sichere Option.
Zwei Konsequenzen sind wichtig. Erstens können Sie ein E-Rezept in jeder beliebigen Apotheke einlösen, auch online. Sie sind also nicht an die Apotheke neben Ihrer Praxis gebunden. Zweitens: Da das Rezept digital gespeichert ist, müssen Sie Wiederholungsrezepte nicht mehr persönlich abholen. Ihre Praxis stellt es aus, und Sie können die Medikamente abholen. Das erspart Ihnen einen der unnötigsten Erledigungen im deutschen Alltag. Fragen Sie in Ihrer Praxis nach, ob dies telefonisch oder über das Online-Portal möglich ist.
Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen, bevor sie Sie überraschen. Betäubungsmittel - also kontrollierte Substanzen, die weiter unten erläutert werden - sind ausdrücklich vom E-Rezept ausgenommen und werden weiterhin auf einem separaten Papierformular ausgefüllt; die zuständige Behörde, gematik, bestätigt dies ausdrücklich. Privatversicherte können das E-Rezept nur nutzen, wenn ihre Versicherung die digitale Gesundheits-ID und den zugehörigen Online-Check-in aktiviert hat. Viele Versicherungen bieten dies an, aber nicht alle. Fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung nach. Wie Sie überhaupt einen Arzt aufsuchen und was das eGK ist, erfahren Sie in unserem Kapitel zu diesem Thema. das deutsche Gesundheitssystem.
Warum sich die Box ständig ändert: Festbetrag und aut idem
Sie erhalten dreimal dasselbe Medikament, jedoch in drei verschiedenen Packungen mit unterschiedlichen Herstellernamen, und fragen sich verständlicherweise, ob man Sie übervorteilen will. Dem ist nicht so. Zwei Mechanismen wirken hier, und beide sind beabsichtigt.
Der erste Betrag ist der Festbetrag. Für viele Arzneimittelgruppen legt die gesetzliche Krankenversicherung einen Höchstbetrag fest, den sie für den jeweiligen Wirkstoff in der entsprechenden Stärke erstattet. Gemäß § 31 Abs. 2 SGB V übernimmt die Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe des Festbetrags und die vollen Kosten nur, wenn kein Festbetrag existiert. Verschreibt Ihnen Ihr Arzt ein Medikament, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, müssen Sie die Differenz zusätzlich zu Ihrer Zuzahlung selbst tragen. Über diese Mehrkosten lohnt es sich zu diskutieren, da es fast immer ein günstigeres Äquivalent gibt und - wie wir sehen werden - Mehrkosten nicht auf die jährliche Höchstgrenze angerechnet werden, die Sie schützt. Wenn Ihnen der Apotheker mitteilt, dass ein Medikament Mehrkosten hat, ist es völlig berechtigt, nach einem gleichwertigen Präparat ohne Mehrkosten zu fragen und Ihre Arztpraxis vom Schalter aus anzurufen.
Die zweite Möglichkeit ist „aut idem“, lateinisch für „oder das gleiche“. § 129 Absatz 1 SGB V verpflichtet die Apotheke, ein kostengünstiges Arzneimittel abzugeben, wenn der Arzt ausschließlich den Wirkstoff verschrieben oder eine Substitution nicht ausgeschlossen hat. Auf dem Rezept befindet sich ein Kästchen für „aut idem“, dessen Funktionsweise umgekehrt ist: Der Arzt streicht es durch, um eine Substitution zu untersagen. Ein unberührtes Kästchen bedeutet, dass der Apotheker ein Ersatzpräparat ausgibt. Das Gesetz schränkt die zulässigen Alternativen ein: Das Ersatzpräparat muss in Wirkstärke und Packungsgröße mit dem verschriebenen Präparat übereinstimmen, für dieselbe Indikation zugelassen sein und dieselbe oder eine austauschbare Darreichungsform aufweisen. In der Regel muss es sich um das Präparat handeln, für das Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag gemäß § 130a Absatz 8 SGB V abgeschlossen hat. Dieser letzte Punkt erklärt das Rätsel: Das Kästchen ändert sich, wenn sich die Verträge Ihrer Krankenkasse ändern, nicht weil Ihre Apotheke improvisiert. Wenn Sie ein Ersatzpräparat wirklich nicht vertragen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt, der das Kästchen durchstreichen kann, nicht mit dem Apotheker, der dies nicht kann.
Was Sie zahlen: die Zuzahlung und der Anstieg im Jahr 2027
In Deutschland sind verschreibungspflichtige Medikamente nicht kostenlos, aber die Zuzahlung ist begrenzt. Gemäß § 61 SGB V beträgt sie 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Und - was oft vergessen wird - sie darf nie höher sein als der Medikamentenpreis. Ein 3-Euro-Medikament kostet also 3 Euro, ein 40-Euro-Medikament 5 Euro, weil 10 Prozent von 40 gleich 4 sind, und ein 900-Euro-Medikament 10 Euro. Wer schon einmal in den USA ein Rezept bezahlt hat, sollte sich diese letzte Zahl zweimal ansehen. Nach § 31 Absatz 3 SGB V zahlen Personen unter 18 Jahren gar nichts, und Urin- und Blutteststreifen sind für alle kostenlos.
Diese Zahlen ändern sich, und das ist der wichtigste Punkt in diesem Kapitel. Am 10. Juli 2026 verabschiedete der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit 319 Ja-Stimmen, 286 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz noch am selben Tag zu. Es erhöht die Zuzahlungen um 50 Prozent: Der Mindestbetrag steigt von 5 Euro auf 7,50 Euro und der Höchstbetrag von 10 Euro auf 15 Euro. Die Kernmaßnahmen gelten ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin gelten noch die aktuellen Beträge von 5 und 10 Euro - das Gesetz wurde noch nicht geändert. Prüfen Sie daher bei jeder Angabe, ob sie vor oder nach dem 1. Januar 2027 erhoben wurde. Eine kleine Erleichterung aus der Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums: Es handelt sich um eine einmalige Maßnahme ohne jährliche Indexierung. Die neuen Beträge sollten also einige Jahre gültig sein.
Es gibt zwei legitime Möglichkeiten, weniger zu zahlen. Die erste ist die Liste der zuzahlungsfreien Produkte. Gemäß § 31 Absatz 3 SGB V kann der GKV-Spitzenverband Arzneimittel, deren Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag liegt, von der Zuzahlung befreien. Der Verband führt eine solche Liste. Ihre Apotheke kann diese einsehen. Die Frage „Gibt es das zuzahlungsfrei?“ ist eine berechtigte Frage und manchmal führt sie zum Erfolg. Die zweite Möglichkeit ist ein stiller Verbraucherschutz: Muss ein Arzneimittel aufgrund eines Rückrufs oder einer behördlichen Anwendungsbeschränkung neu verschrieben werden, ist das neue Rezept zuzahlungsfrei. Haben Sie bereits zubezahlt, erstattet Ihnen Ihre Kasse die Zuzahlung auf Antrag. Wer Ihre Zuzahlung entgegennimmt, muss Ihnen eine Quittung ausstellen und darf Ihnen diese nicht in Rechnung stellen. Bewahren Sie die Quittung gut auf. Im nächsten Abschnitt wird der Grund dafür erläutert.
Die Belastungsgrenze: Das Geld, das fast niemand beansprucht
Diesen Abschnitt sollten Sie unbedingt lesen, selbst wenn Sie den Rest überspringen. § 62 SGB V besagt, dass Sie in einem Kalenderjahr nur bis zu einer Belastungsgrenze Zuzahlungen leisten müssen. Sobald Sie diese erreicht haben, muss Ihnen Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung ausstellen, dass Sie für den Rest des Jahres keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten müssen. Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent Ihres jährlichen Bruttohaushaltseinkommens. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schweren Krankheit in ständiger Behandlung sind, beträgt sie 1 Prozent. Es handelt sich hierbei um beträchtliche Summen, die für alle im gesetzlichen Versicherungssystem gelten und massiv unterfordert sind, da im Verfahren nichts automatisch abläuft.
Verstehen Sie die Berechnung, bevor Sie sie als irrelevant abtun. Es handelt sich um eine Haushaltsberechnung: Ihre Zuzahlungen und Ihr Bruttoeinkommen werden mit denen Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners und Ihrer minderjährigen oder mitversicherten Kinder, die im selben Haushalt leben, addiert. Anschließend werden die Zulagen vom Einkommen abgezogen. Gemäß § 62 Abs. 2 SGB V reduziert das erste Haushaltsmitglied das Einkommen um 15 Prozent der jährlichen Bezugsgröße und jedes weitere um 10 Prozent. Jedes Kind reduziert es zusätzlich um die Kinderfreibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG. Für 2026 beziffert die Verbraucherzentrale diese auf 7.119 Euro für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und 9.756 Euro pro Kind. Ein Alleinverdiener mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro hat eine Obergrenze von 800 Euro, die er voraussichtlich nie erreichen wird. Eine Person mit demselben Einkommen, einem nicht erwerbstätigen Ehepartner und zwei Kindern zieht 7.119 Euro und zweimal 9.756 Euro ab, sodass etwa 13.369 Euro übrig bleiben. Ihr Höchstbetrag liegt bei rund 267 Euro - und jede von einem der vier Familienmitglieder geleistete Zuzahlung wird darauf angerechnet. Familien, Rentner und Menschen mit einem geringen Einkommen erreichen diesen Höchstbetrag deutlich schneller, als der angegebene Prozentsatz vermuten lässt.
Die Quote chronisch Kranker birgt eine Falle, die genau die Menschen trifft, für die diese Website geschrieben wurde. § 62 Absatz 1 Satz 3 SGB V besagt, dass für chronisch Kranke, die nach dem 1. April 1972 geboren wurden, die Grenze bei 2 Prozent bleibt, anstatt auf 1 Prozent zu sinken, wenn sie seit dem 1. Januar 2008 vor ihrer Erkrankung nicht regelmäßig die gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsuntersuchungen nach § 25 Absatz 1 SGB V wahrgenommen haben. Jemand, der als Erwachsener nach Deutschland gezogen ist und nie an einer ihm unbekannten Vorsorgeuntersuchung teilgenommen hat, kann feststellen, dass ihm die 1-Prozent-Quote verwehrt bleibt. Es gibt jedoch einen Ausweg: Satz 4 stellt die 1-Prozent-Quote wieder her, wenn man an einem strukturierten Behandlungsprogramm (DMP) für die jeweilige Erkrankung teilnimmt. Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, fragen Sie Ihren Hausarzt nach einem DMP und lesen Sie unser Kapitel dazu. Präventive Gesundheitsversorgung und Wellness in Deutschland Um herauszufinden, welche Vorsorgeuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Was als schwere chronische Erkrankung gilt, wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss definiert, und die Fortsetzung der Behandlung muss jährlich Ihrer Kasse nachgewiesen werden, wobei viele Kassen darauf verzichten, sobald die Sachlage geklärt ist.
Nun zum praktischen Teil, bei dem das Geld verloren geht. Ihre Krankenkasse kann die Zuzahlungen, die Sie in der Apotheke leisten, nicht sehen - sie laufen nicht durch sie hindurch. Obwohl § 62 die Kasse verpflichtet, Ihre Befreiung zu bestätigen, sobald die Höchstgrenze erreicht ist, erfährt sie davon nichts, solange Sie es ihr nicht mitteilen. Das bedeutet: ein Umschlag, eine Quittung für jede Zuzahlung jedes Haushaltsmitglieds und ein Formular, das Sie an die Kasse schicken, sobald sich die Gesamtsumme dem Höchstbetrag nähert. Die meisten Kassen bieten auch die Möglichkeit, die gesamte Höchstgrenze im Januar im Voraus zu bezahlen und eine Befreiungskarte für das ganze Jahr zu erhalten. Dadurch entfällt der Papierkram komplett - doch die Verbraucherzentrale weist unmissverständlich auf den Haken hin: Wenn Ihre Zuzahlungen am Ende niedriger sind als der im Voraus bezahlte Betrag, erhalten Sie die Differenz nicht zurück. Zwei Dinge werden nicht auf die Höchstgrenze angerechnet, und das sollten Sie nicht bereuen: Mehrkosten über einem Festbetrag hinaus und private Zusatzleistungen ohne gesetzliche Grundlage, wie beispielsweise der Eigenanteil für Zahnersatz oder IGeL-Leistungen. Wenn Sie zu viel bezahlen, erstattet Ihnen die Kasse den Differenzbetrag. Wer die Belege nicht einreicht, bekommt auch nichts. Und nun die gute Nachricht der Änderung von 2027: Das Gesetz zur Erhöhung der Zuzahlungen lässt die Ausnahmen und Härtefallregelungen unberührt, sodass die Belastungsgrenze ab Januar 2027 höher, nicht niedriger ausfällt.
Wenn alles geschlossen ist: der Notdienst
Deutschland schließt. Apotheken haben regulär geöffnet, sonntags, an Feiertagen und nachts um drei sind sie geschlossen. An ihre Stelle tritt der Apothekennotdienst: ein gesetzlicher Dienstplan, nach dem Apotheken in ihrem Gebiet abwechselnd rund um die Uhr geöffnet und besetzt sind. Bundesweit sind jede Nacht etwa 1.200 Apotheken im Dienst. Es handelt sich dabei nicht um eine Kette von 24-Stunden-Läden. Jede Nacht ist eine andere Apotheke im Einsatz, und das gesamte System basiert darauf, dass man herausfinden kann, welche.
Es gibt vier Möglichkeiten, und Sie sollten eine davon jetzt ausprobieren, nicht erst um 2 Uhr nachts. Jede Apotheke hängt den aktuellen Dienstplan an ihre Tür oder ihr Fenster - die älteste Methode, die auch heute noch funktioniert, wenn Sie ohnehin schon vor der Apotheke stehen. Die Website aponet.de, betrieben vom Bundesverband der Apotheker und basierend auf den offiziellen Daten der Bundesapothekerkammer, bietet eine Notdienstsuche: Geben Sie einen Ort oder eine fünfstellige Postleitzahl ein, und die nächstgelegenen diensthabenden Apotheken werden Ihnen auf einer Karte mit Entfernungsangaben angezeigt. Die Suche ist sogar bis zu zwei Wochen im Voraus möglich. Vom deutschen Festnetz aus können Sie kostenlos die 0800 00 22 8 33 anrufen. Ein Sprachsystem fragt nach Ihrer Postleitzahl und liest Ihnen die nächstgelegenen Apotheken vor. Vom Mobiltelefon aus erreichen Sie denselben Service über die Kurzwahl 22 8 33 für bis zu 69 Cent pro Minute. Alternativ können Sie einfach eine SMS mit Ihrer fünfstelligen Postleitzahl an 22833 senden (ebenfalls bis zu 69 Cent) und erhalten die Adressen per SMS zurück. Diese SMS-Methode ist die, die man sich merken sollte, denn sie funktioniert, wenn man noch halb im Schlaf ist und keine Lust hat, sich mit einem deutschen Telefonmenü auseinanderzusetzen.
Es kostet etwas mehr, aber der Betrag ist fest, gering und wird oft fälschlicherweise als Abzocke wahrgenommen. § 6 der Arzneimittelpreisverordnung erlaubt es Apotheken, zusätzlich 2,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer zu erheben, wenn die Medikamente zwischen 20:00 und 06:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen oder am 24. Dezember vor 06:00 Uhr und nach 14:00 Uhr eingelöst werden, sofern dieser Tag auf einen Werktag fällt. Das ist die gesamte Notdienstgebühr, sie fällt pro Besuch an und wird von keiner Apotheke neu eingeführt. Hier ist der Clou, der Ihnen Geld spart: Wenn der Arzt, der Ihnen das Rezept ausgestellt hat, das Kästchen „noctu“ angekreuzt hat, übernimmt Ihre Krankenkasse die 2,50 Euro. Ein Arzt, der nachts ein Notfallrezept ausstellt, kann dies ankreuzen. Es ist völlig legitim, ihn darum zu bitten.
Zwei Dinge sollten Sie beachten. Eine diensthabende Apotheke bedient Sie nachts üblicherweise über eine Nachtluke, anstatt den Laden zu öffnen. Sie sprechen also durch ein Fenster und bezahlen über eine Kasse - das ist normal und kein Kritikpunkt. Der Notdienst ist für dringende Notfälle zuständig. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Apotheken-, Arzt- oder Rettungsdienst benötigen, wird die Triage - 116117 versus 112 versus Notaufnahme - in unserem Kapitel zum deutschen Gesundheitssystem erklärt. Es lohnt sich, dieses Kapitel zu lesen, bevor Sie es brauchen. Eine wichtige Neuerung für alle, die auf dem Land leben: Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz, das der Bundestag am 22. Mai 2026 verabschiedet hat, erlaubt es erfahrenen pharmazeutisch-technischen Assistenten, in ländlichen Gebieten mit offizieller Genehmigung den Apotheker zu vertreten. Dies ist versuchsweise auf 20 Tage im Jahr und maximal zehn aufeinanderfolgende Tage begrenzt. Ihre Dorfapotheke darf somit an Tagen geöffnet bleiben, an denen sie früher geschlossen gewesen wäre.
Online bestellen: Versandapotheken und wie man Fälschungen erkennt
Versandapotheken sind in Deutschland legal, sowohl für rezeptfreie als auch für verschreibungspflichtige Medikamente. § 43 AMG erlaubt den Versand, sofern die Apotheke über eine entsprechende Genehmigung verfügt. Die großen Anbieter, denen ein neuer Marktteilnehmer begegnet - DocMorris und Shop Apotheke sind die beiden bekanntesten und operieren beide von den Niederlanden aus nach Deutschland - sind zugelassene Apotheken und keine Graumarkthändler. Sie können ein E-Rezept an diese Anbieter senden, und sie schicken Ihnen das Medikament zu. Für Wiederholungsrezepte von alltäglichen Medikamenten ist dies bequem und günstig.
Das größte Sparpotenzial liegt im mittleren Preissegment. Die Preise für rezeptfreie Medikamente sind nicht einheitlich festgelegt und schwanken daher stark. Online-Apotheken sind oft deutlich günstiger als die Apotheke um die Ecke - selbst für dieselbe Packung Ibuprofen. Wenn Sie ein Medikament regelmäßig einnehmen und kein Rezept benötigen, lohnt sich ein Preisvergleich. Sie verzichten dabei allerdings auf das Beratungsgespräch, das bei neuen oder unsicheren Medikamenten oft mehr wert ist als die Preisdifferenz.
Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist die Lage unübersichtlicher, und Sie sollten die Wahrheit erfahren, nicht die Version einer der beiden Seiten. Deutschland bindet den Preis für gesetzlich versicherte Medikamente und verbietet Apotheken jegliche Anreize für Versicherte - § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V formuliert es so deutlich. Diese Regelung wurde Ende 2020 von § 78 AMG dorthin verlegt, um dem europäischen Recht zu entsprechen. Ob sie tatsächlich Bestand hat, ist noch nicht entschieden. Der Europäische Gerichtshof urteilte 2016, dass die ältere deutsche Preisbindung gegen den freien Warenverkehr im Hinblick auf eine ausländische Versandapotheke verstößt. Am 17. Juli 2025 bestätigte der Bundesgerichtshof im Rechtssache I ZR 74/24 dieses Urteil und erklärte die alte Regelung für nicht anwendbar auf eine niederländische Apotheke, die ihren Kunden einen Bonus von 3 Euro pro Rezept gezahlt hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte es jedoch ausdrücklich ab, über die Vereinbarkeit der neuen Bestimmung im SGB V mit EU-Recht zu entscheiden, und das Oberlandesgericht Frankfurt äußerte in einem Eilverfahren öffentlich Zweifel daran. Daher gilt: EU-Versandapotheken bieten möglicherweise Bonusangebote für verschreibungspflichtige Medikamente an; deutsche Apotheken ziehen unter Umständen nicht mit; und die Rechtmäßigkeit der gesamten Regelung ist umstritten. Planen Sie Ihr Budget nicht danach und wählen Sie eine Apotheke nicht aufgrund einiger Euro Bonus, wenn es auf das Medikament ankommt.
Prüfen Sie unbedingt, ob der Shop seriös ist. Seit dem 26. Juni 2015 schreibt § 67 Abs. 8 AMG vor, dass alle Webseiten, die Humanarzneimittel per Versandhandel anbieten, das europäische Sicherheitszeichen tragen und in einem öffentlichen nationalen Register eingetragen sein müssen. In Deutschland führt das BfArM dieses Register als Versandhandels-Register. Das BfArM empfiehlt drei Schritte: Klicken Sie auf das Logo auf der Shopseite. Prüfen Sie, ob die Adresszeile ein Schloss anzeigt und mit der Adresse des Registers beginnt. Achten Sie dabei besonders auf den Schrägstrich direkt nach der Domain, da Fälschungen diese Adresse imitieren. Nutzen Sie dann den Link vom Register zurück zum Shop, anstatt der Ausgangsseite zu vertrauen. Wenn Ihnen eine Webseite verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept anbietet, handelt es sich nicht um eine Apotheke, und die per Post gelieferte Ware ist nicht unbedingt ein Medikament.
Mitbringen eigener Medikamente nach Deutschland
Fast jeder, der hierher zieht, reist mit Medikamenten im Koffer an, und kaum jemand hat sich vorher erkundigt, ob das erlaubt ist. Für gängige Medikamente ist es erlaubt. § 73 Absatz 2 Nummer 6 AMG erlaubt die Einfuhr von Medikamenten nach Deutschland „in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge“. Im Gesetz ist keine Mengenangabe festgelegt. Entscheidend ist, was eine Person plausiblerweise für sich selbst benötigt. In der Praxis interpretieren Zollbeamte dies eher als einen Vorrat für einige Monate als einen Koffer voller Medikamente. Bewahren Sie die Medikamente in der Originalverpackung auf, führen Sie die Packungsbeilage und eine Kopie Ihres Rezepts oder ein ärztliches Attest mit, aus dem hervorgeht, welche Medikamente Sie einnehmen und warum. Für gängige Medikamente ist dies nicht gesetzlich vorgeschrieben, und es vermeidet unangenehme Nachfragen.
Für Bestellungen innerhalb Europas gilt eine gesonderte Genehmigung: § 73 Absatz 2 Nummer 6a AMG erlaubt den Bezug von Arzneimitteln aus einem EU- oder EWR-Staat ohne Zwischenhändler, sofern die Menge dem üblichen persönlichen Bedarf entspricht und diese im Ursprungsland rechtmäßig verkauft werden dürfen. Dies ist die Rechtsgrundlage, auf der eine EU-Versandapotheke Ihnen Arzneimittel zusenden darf. Bestellungen von außerhalb der EU sind hingegen nicht geregelt und stellen eine deutlich schwierigere Angelegenheit dar: Ein Arzneimittelpaket aus einem Drittland kann beschlagnahmt werden, und die Tatsache, dass der Wirkstoff im Heimatland offen verkauft wird, schützt Sie nicht.
Dann gibt es noch den nicht-administrativen Teil. Betäubungsmittel sind kontrollierte Substanzen und unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und der dazugehörigen Verschreibungsverordnung, dem BtMVV. Sie werden auf einem speziellen Formular verschrieben - sie sind ausdrücklich vom E-Rezept ausgenommen, weshalb man für diese und nur für diese weiterhin ein Papierformular erhält - und die Mengen und Wiederholungsintervalle sind streng begrenzt. Die Kategorie ist umfangreicher, als Neulinge erwarten. Starke Opioid-Schmerzmittel gehören dazu. Ebenso viele ADHS-Medikamente: Methylphenidat, der Wirkstoff in Ritalin und Medikinet, ist in Deutschland ein Betäubungsmittel, ebenso wie die in den USA als Adderall und ähnliche Medikamente verkauften Amphetamine - letztere sind hierzulande zusätzlich problematisch, da sie in Deutschland größtenteils gar nicht zugelassen sind. Ein Medikament, das man seit zehn Jahren in einer Apotheke in Texas abholt, ist an der deutschen Grenze eine kontrollierte Substanz.
Das Zertifikat, das Sie für kontrollierte Arzneimittel benötigen
Wenn Sie ein Betäubungsmittel mit sich führen und innerhalb des Schengen-Raums reisen, benötigen Sie eine Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Ihr behandelnder Arzt füllt das Formular aus, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Download bereitgestellt wird. Vor Reiseantritt muss die Bescheinigung von der obersten Gesundheitsbehörde Ihres Bundeslandes oder einer von diesem beauftragten Stelle - in den meisten Bundesländern ist dies Ihr zuständiges Gesundheitsamt - beglaubigt werden. Die Bescheinigung erfolgt auf Grundlage des Rezepts. Sie ist maximal 30 Tage gültig, und Sie benötigen für jedes kontrollierte Arzneimittel eine separate Bescheinigung. Das BfArM veröffentlicht die Liste der zuständigen Behörden in jedem Bundesland.
Lesen Sie diese beiden Einschränkungen noch einmal, denn sie sind oft der Knackpunkt. Dreißig Tage sind die Höchstdauer, daher gilt dieses Dokument nicht für Umzüge. Und „vor Reiseantritt“ bedeutet wirklich vorher, nicht erst am Flughafen: Die Beglaubigung ist ein Arzttermin im Abreiseland. Wenn Sie sich bereits ohne deutsches Rezept in Deutschland befinden, gibt es nichts, was die Behörde bescheinigen könnte. Auch die umgekehrte Richtung ist möglich und großzügig: Personen mit Wohnsitz in einem anderen Schengen-Staat dürfen mit einem beglaubigten Betäubungsmittel nach Deutschland einreisen, selbst wenn dieses Medikament im Heimatland verschrieben, in Deutschland aber nicht verschreibungspflichtig ist. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine Möglichkeit, Artikel 75 zu nutzen. Das BfArM empfiehlt, sich vorab bei der Botschaft des Ziellandes zu erkundigen und ein mehrsprachiges Schreiben des Arztes mitzuführen. Einige Länder verweigern die Einreise von Medikamenten, die Ihnen hier rechtmäßig verschrieben wurden.
Was tun Sie also, wenn Sie mit ADHS-Medikamenten, Opioiden oder starken Beruhigungsmitteln nach Deutschland ziehen? Bringen Sie so viel mit, wie die Regelung für den Eigenbedarf erlaubt, um die ersten Wochen zu überbrücken. Bringen Sie Ihre Krankenakte, Ihre Diagnose und ein Schreiben Ihres Arztes mit, idealerweise übersetzt. Suchen Sie sich dann umgehend einen deutschen Arzt - nicht später -, da die Bescheinigung nach Artikel 75 von hier aus nicht verlängert werden kann und Ihre mitgebrachten Medikamente aufgebraucht sein werden. Rechnen Sie damit, dass die Begutachtung in Deutschland ein eigenständiger Prozess ist und nicht einfach eine ausländische Diagnose bestätigt. Stellen Sie sich darauf ein, dass es länger dauert als gewünscht, und beginnen Sie damit in den ersten Wochen. Lassen Sie sich die Medikamente auf keinen Fall von zu Hause schicken. Wenn Ihnen ein Freund von außerhalb der EU ein Betäubungsmittel schickt, tut er Ihnen keinen Gefallen; das ist eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, und Sie als Empfänger werden strafrechtlich verfolgt.
Ausländische Rezepte in Deutschland und ob eine Apotheke sie annimmt
Hier ist die weit verbreitete Empfehlung in einem Punkt falsch, und es ist wichtig, dies genauer zu betrachten. § 2 Absatz 1a der Arzneimittelverschreibungsverordnung besagt, dass Rezepte aus EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz deutschen Rezepten gleichgestellt sind, sofern sie die gleichen Angaben enthalten, die ein deutsches Rezept enthalten muss, und somit ihre Echtheit und die Ausstellung durch einen entsprechend qualifizierten Arzt oder Zahnarzt belegen. Dies ist das durch die europäische Patientenrechterichtlinie 2011/24/EU geschaffene grenzüberschreitende Rezept, und es ist tatsächlich gültig. Ein Rezept eines französischen, polnischen oder schweizerischen Arztes kann in einer deutschen Apotheke eingelöst werden.
Die Bedingungen sind wichtig. Das Rezept muss die Anforderungen von § 2 Absatz 1 AMVV erfüllen: Name und Berufsbezeichnung des Verschreibenden, Praxisadresse mit Telefonnummer, Datum, Ihr Name und Geburtsdatum, das Arzneimittel, seine Stärke und Darreichungsform, die Menge und Ihre Unterschrift. Eine handschriftliche Notiz ist nicht gültig. Ein Rezept mit einem in Deutschland nicht existierenden Markennamen kann selbst bei gültigem Rezept nicht eingelöst werden. Bitten Sie Ihren Arzt daher, den Wirkstoff anzugeben. Die Regelungen für Betäubungsmittel und T-Rezept-Arzneimittel bleiben ausdrücklich unberührt - Sie können also kein EU-Rezept für ein Betäubungsmittel in Deutschland einlösen. Umgekehrt gilt: Wenn Sie ein deutsches Rezept in einem anderen EU-Land einlösen möchten, bitten Sie um eine Ausstellung gemäß § 2 Absatz 1b AMVV. Dieser Paragraph legt die zusätzlichen Angaben fest, die ein grenzüberschreitendes Rezept erfordert, einschließlich des Wirkstoffs gemäß den EU-Bezeichnungsvorschriften.
Außerhalb dieses Kreises gibt es keine Verbindung. Ein Rezept aus den USA, Kanada, Australien - oder seit dem Brexit aus Großbritannien, das weder EU- noch EWR-Staat ist - ist keinem deutschen Rezept gleichzusetzen, und eine deutsche Apotheke kann es nicht einlösen. Es ist kein Dokument, mit dem man streiten kann; es hat hier schlicht keine Rechtswirkung. Es dient lediglich als Nachweis. Gehen Sie damit und Ihren Unterlagen zu einem deutschen Arzt und bitten Sie um ein neues Rezept. Zwei weitere Punkte sind zu beachten, selbst wenn ein EU-Rezept akzeptiert wird: Ihre deutsche Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel nicht, da es sich nicht um ein von ihr ausgestelltes Rezept handelt. Sie müssen also den vollen Preis und nicht nur eine Zuzahlung leisten. Dasselbe gilt für Privatversicherte.
Privatrezept, Kassenrezept und Geld-zurück-Garantie
Wenn Sie privat versichert sind oder Ihr Arzt Ihnen zwar ein Medikament verschreibt, das nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird, erhalten Sie ein Privatrezept anstelle eines Kassenrezepts. Der Unterschied an der Kasse ist enorm. Bei einem Kassenrezept rechnet die Apotheke direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, und Sie zahlen lediglich die Zuzahlung. Bei einem Privatrezept bezahlen Sie den gesamten Preis direkt an der Kasse und können ihn anschließend von Ihrer Krankenkasse zurückfordern - je nach Ihrem Versicherungstarif und Ihrer Selbstbeteiligung.
Das kann zu einem Schock führen, auf den man sich besser vorbereitet, anstatt ihn zu erleben. Ein Privatpatient, der im Ausland üblicherweise 5 Euro zahlt, wird den vollen Preis des Medikaments entrichten, und bei ungewöhnlichen Medikamenten ist das ein beträchtlicher Betrag. Bewahren Sie den Kassenbon und die Rechnung der Apotheke auf; Ihre Krankenkasse benötigt beides, und die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten in der Regel direkt gegen Vorlage der Rechnung. Ein gesetzlich Versicherter, der ein Privatrezept für ein Medikament außerhalb des Leistungskatalogs erhält - beispielsweise ein Lifestyle-Medikament, eine Reiseimpfung, die die Kasse nicht übernimmt, oder die meisten Medikamente, die als Selbstzahlerleistung verkauft werden -, sollte wissen, dass die Zuzahlungsregeln und die Belastungsgrenze hier nicht greifen. Es handelt sich um einen normalen Einkauf. Nichts davon wird auf Ihr jährliches Belastungslimit angerechnet.
Eine wichtige Nuance, die Streitigkeiten erspart: Bei einem Privatrezept gibt es keine Regelung, die Ihnen den gleichen Wirkstoff zuspricht. Fragen Sie daher direkt in der Apotheke nach, ob es ein günstigeres Äquivalent mit demselben Wirkstoff gibt. In der Regel wird man Ihnen dies bestätigen und Ihnen ein entsprechendes Präparat aushändigen, jedoch ist niemand verpflichtet, Ihnen ein solches Präparat auszustellen. Die Details, wer in welches System fällt und welche Schwellenwerte dies bestimmen, finden Sie in unserem Kapitel über … Versicherungsgrundlagen in Deutschland eher als zu diesem.
Werkzeuge und Worte für den Zähler
Das Schwierigste an einer deutschen Apotheke ist nicht das Gesetz. Es ist das Gefühl, am Schalter zu stehen und nicht sagen zu können, was fehlt. Zwei Browser-Tools helfen genau dabei, und beide sind kostenlos und ohne Konto nutzbar - die sogenannte Gastversion. Werkzeu.ge wird von Cryon UG entwickelt, dem Unternehmen hinter WeLiveIn.de. Daher ist diese Empfehlung als solche zu verstehen. Es handelt sich um eine Sammlung von Tools für die deutsche Bürokratie, die mit dokumentierten Regeln statt mit KI arbeiten. Die Beta-Phase läuft noch bis zum 30. November 2026, und in den Nutzungsbedingungen wird darauf hingewiesen, dass die Tools möglicherweise noch nicht vollständig sind. Die kostenlose Version enthält Werbung. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und schon gar nicht um medizinische Beratung: Die Plattform kann Ihnen weder sagen, ob ein Symptom ernst ist, noch welche Medikamente Sie einnehmen sollten.
Das Tool „Notfall-Phrasen“ sammelt die wichtigsten deutschen Sätze für einen echten Notfall - für Krankenwagen, Feuerwehr, Polizei und Krankenhaus - mit Aussprache, auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch. Es enthält außerdem Sätze für die Apotheke, darunter auch die Frage nach Schmerzmitteln. Es ist dazu gedacht, vor einem Notfall gelesen zu werden, nicht währenddessen. Wenn Ihre Deutschkenntnisse noch nicht so gut sind, sollten Sie es sich heute Abend einmal ansehen. Der Arztbesuch-Navigator erklärt den Ablauf eines Arztbesuchs in Deutschland aus der Perspektive von Migranten. Besonders wichtig sind hier die Informationen zu Rezeptarten, dem E-Rezept, dem Unterschied zwischen rezeptpflichtig und frei verkäuflich, der Zuzahlung und wie man am Apothekenschalter nach Schmerzmitteln fragt. Beide Tools finden Sie in der Kategorie „Einwanderung“ unter werkzeu.ge/de/tools/einwanderung. Die Plattform bietet verschiedene kostenpflichtige Abonnements an. Die Preise ändern sich im Laufe des Jahres 2026. Anstatt also einen Preis anzugeben, der bis zum Zeitpunkt des Lesens dieses Textes nicht mehr gültig sein wird, informieren Sie sich bitte über die aktuellen Preise unter [Link einfügen]. werkzeu.ge/en/pricing.
Neben den Tools begleiten Sie vier Sätze durch die meisten Besuche. „Ich brauche etwas gegen Kopfschmerzen“ - ich brauche etwas gegen Kopfschmerzen; Ersetzen Sie Halsschmerzen durch Halsschmerzen, Husten durch Husten und Fieber durch Fieber. „Ich habe ein E-Rezept“ - Ich habe ein elektronisches Rezept; Geben Sie dann die Karte ab. „Gibt es das zuzahlungsfrei?“ - Gibt es eine Variante ohne Zuzahlung? Und „Ich brauche eine Quittung“ - ich brauche eine Quittung. Letzteres zahlt sich aus.
Was macht man als nächstes
Erledigen Sie diesen Monat vier Dinge, bevor etwas Dringendes passiert. Suchen Sie Ihre nächste Apotheke auf und schauen Sie sich deren Tür an, damit Sie wissen, wie der Notdienstplan an einem normalen Tag aussieht. Speichern Sie die Nummer 22833 als Kontakt unter dem Namen „Apotheke Notdienst“ in Ihrem Handy und vermerken Sie, dass Sie Ihre Postleitzahl per SMS senden. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach der Versicherten-PIN, wenn Sie die E-Rezept-App nutzen möchten, da diese per Post kommt und einige Wochen dauern kann. Und legen Sie noch heute einen Umschlag für Zuzahlungsbelege an, einen pro Haushalt - selbst wenn Sie bezweifeln, dass Sie dieses Jahr die Belastungsgrenze erreichen werden, kostet ein Umschlag nichts und die Befreiung ist Hunderte wert.
Wenn Sie mit Medikamenten anreisen, nehmen Sie diese in der richtigen Reihenfolge ein. Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Medikamente in Deutschland als Betäubungsmittel gelten, anstatt es einfach anzunehmen, denn ADHS-Medikamente und starke Schmerzmittel sind es in der Regel. Wenn Sie aus einem Schengen-Staat kommen, lassen Sie sich vor Ihrer Abreise von Ihrem Arzt das Formular 75 ausfüllen und beglaubigen. Beachten Sie, dass dieses Formular 30 Tage, nicht Ihren gesamten Umzug, abdeckt. Bringen Sie Ihre Medikamentenunterlagen, ein Schreiben Ihres Arztes und ausreichend Medikamente für die Übergangszeit mit und melden Sie sich in den ersten Wochen bei einem deutschen Arzt an, nicht erst, wenn Ihre Medikamente aufgebraucht sind. Lassen Sie sich niemals verschreibungspflichtige Medikamente per Post zusenden.
Sobald Sie sich eingerichtet haben, nehmen Sie sich eine Stunde Zeit für die Finanzen. Berechnen Sie 2 Prozent Ihres Bruttohaushaltseinkommens, oder 1 Prozent, wenn jemand im Haushalt chronisch krank ist, und prüfen Sie, wie nah die Zuzahlungen Ihrer Familie an den Höchstbetrag herankommen. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, ob Sie den Höchstbetrag im Voraus bezahlen können, wenn dieser Betrag erreichbar ist, und nach einem strukturierten Behandlungsprogramm, falls Sie aufgrund einer chronischen Erkrankung wieder den 2-Prozent-Satz zahlen müssen. Lesen Sie dann weiter. das deutsche Gesundheitssystem Wie Sie überhaupt erst einen Arzt erreichen, sollten Sie wissen. Und denken Sie daran: Die Person hinter dem Apothekentresen ist eine medizinische Fachkraft, die dafür bezahlt wird, Ihre Fragen zu beantworten. Fragen ist keine Belästigung. Genau dafür ist der Tresen ja da.
Quellen
Die Informationen in diesem Kapitel basieren auf den unten aufgeführten offiziellen Quellen und Veröffentlichungen und wurden zuletzt im Juli 2026 überprüft. Es handelt sich um allgemeine Orientierungshilfen, nicht um individuelle Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung.
Dieser Artikel wurde aus dem Englischen übersetzt.



