Autofahren in Deutschland gehört zu den schönsten Aspekten des Lebens hier. Gleichzeitig ist es aber auch der Ort, an dem Neuankömmlinge am ehesten unbewusst gegen eine Regel verstoßen oder zu spät feststellen, dass ihr Führerschein schon vor Monaten abgelaufen ist. Dieses Kapitel erklärt Ihnen die zwei wichtigsten Punkte: die Anerkennung oder Umschreibung Ihres bestehenden Führerscheins und den legalen Besitz, die Zulassung und die Versicherung eines Autos. Außerdem werden die Verkehrsregeln behandelt, die ausländische Fahrer oft überraschen und zu hohen Bußgeldern führen. Da hier viel auf dem Spiel steht, verstehen Sie die folgenden Informationen bitte eher als Orientierungshilfe denn als Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets das geltende Recht und Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Bei finanziellen Fragen oder möglichen Verstößen wenden Sie sich bitte direkt an die Fahrerlaubnisbehörde oder einen Fachanwalt.
Deutschland unterscheidet zwei Systeme, die in anderen Ländern oft verschwimmen. Zum einen die Fahrerlaubnis – Ihre persönliche Fahrerlaubnis, geregelt durch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Zum anderen das Auto – dessen Zulassung, Steuer, Verkehrssicherheit und Versicherung –, die anderen Regeln unterliegen. Sie können eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und trotzdem ein bestimmtes Auto nicht fahren dürfen, und Sie können ein zugelassenes Auto besitzen und es trotzdem nicht fahren dürfen. Wenn Sie diese beiden Systeme gedanklich trennen, wird Ihnen das Folgende leichter fallen.
Gilt Ihr Führerschein hier? Die Dreiteilung
Die wichtigste Frage für Neuankömmlinge ist, ob und wie lange ihr Führerschein in Deutschland gültig ist. Es gibt drei mögliche Antworten, und eine falsche Antwort kann aus einer einfachen Verkehrskontrolle schnell ein „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ machen – eine Straftat, die nicht nur mit einem Bußgeld geahndet wird. Klären Sie daher unbedingt, welche der drei Situationen auf Sie zutrifft, bevor Sie sich ans Steuer setzen.
Wenn Ihr Führerschein von einem EU- oder EWR-Land (zum EWR gehören auch Island, Liechtenstein und Norwegen) ausgestellt wurde, ist er in Deutschland genauso lange gültig wie in Ihrem Heimatland. Sie müssen in der Regel nichts weiter tun, bis er abläuft. Dann verlängern Sie ihn nach deutschen Bestimmungen, da Deutschland Ihr Wohnsitz geworden ist. Es gibt keine Sechsmonatsfrist und keinen Wohnsitznachweis. Auch die Schweiz wird sehr gut behandelt und entspricht in den meisten Belangen weitgehend der EU-Position.
Zweitens: Wenn Ihr Führerschein aus einem Nicht-EU-Land (einem Drittstaat) stammt, dürfen Sie damit gemäß § 29 FeV sechs Monate lang ab dem Tag Ihrer Anmeldung zum gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland fahren. Der Aufenthalt beginnt in der Regel mit Ihrer Anmeldung, der obligatorischen Registrierung Ihrer Adresse beim Bürgeramt. Während dieser sechs Monate müssen Sie den Originalführerschein mit sich führen. Ist dieser nicht auf Deutsch oder entspricht er nicht dem internationalen Standardformat, benötigen Sie zusätzlich entweder eine amtliche deutsche Übersetzung (eine ADAC- oder beglaubigte Übersetzung wird akzeptiert) oder einen in Ihrem Heimatland ausgestellten internationalen Führerschein. Die Behörden können die sechs Monate in Ausnahmefällen auf maximal zwölf Monate verlängern: Sie müssen glaubhaft nachweisen, dass Ihr Aufenthalt insgesamt ein Jahr nicht überschreiten wird. Für Personen, die sich hier niederlassen, gilt diese Verlängerungsmöglichkeit nicht.
Drittens: Nach Ablauf der sechs Monate berechtigt ein Führerschein aus einem Drittland nicht mehr zum Fahren in Deutschland. Das Weiterfahren damit ist die oben erwähnte Straftat. Um weiterhin fahren zu dürfen, müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen – in einen deutschen Führerschein umwandeln lassen. Idealerweise sollten Sie diesen Vorgang rechtzeitig vor Ablauf der Frist beginnen, da Termine und die Bearbeitung der Unterlagen Zeit in Anspruch nehmen. Die Umschreibung ist entscheidend und wird im nächsten Abschnitt näher erläutert.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis: die Umschreibung und Anlage 11
Die Umschreibung ist der Prozess des Umtauschs eines gültigen ausländischen Führerscheins in einen deutschen. Ob Sie ihn ohne Prüfung umtauschen können, nur die Theorieprüfung ablegen müssen oder wie ein Fahranfänger die vollständige deutsche Theorie- und Praxisprüfung absolvieren müssen, hängt davon ab, wo Ihr Führerschein ausgestellt wurde. Maßgeblich ist Anlage 11 des FeV (Anhang 11), ein Länderverzeichnis, das in Deutschland regelmäßig aktualisiert wird – zuletzt im Mai 2026 – und das Sie als Erstes überprüfen sollten.
Der Mechanismus funktioniert folgendermaßen: Länder und Gebiete, die in Anlage 11 aufgeführt sind, gelten als Länder mit einer weitgehend mit Deutschland vergleichbaren Fahrerausbildung und -prüfung. Steht Ihr Ausstellungsland auf der Liste, sind Sie entweder von beiden Prüfungen befreit (vollständiger Austausch) oder müssen nur die Theorieprüfung ablegen, je nachdem, wie Ihr Land in der Anlage 11 eingestuft ist. Steht Ihr Ausstellungsland nicht auf der Liste, müssen Sie sowohl die Theorieprüfung (in mehreren Sprachen verfügbar) als auch die praktische Fahrprüfung ablegen und sich in der Regel zuvor bei einer Fahrschule anmelden. In beiden Fällen reichen Sie außerdem Ihren ausländischen Führerschein, einen Wohnsitznachweis, ein biometrisches Foto, ein Sehtestzertifikat und einen Erste-Hilfe-Kursnachweis ein. Die Behörde behält Ihren ausländischen Führerschein ein, wenn sie Ihnen den deutschen aushändigt.
Für US-Führerscheininhaber gibt es eine wichtige Besonderheit, die viele überrascht: Die Anerkennung erfolgt auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten, nicht auf Bundesebene. Es gibt keinen Eintrag „USA“ – Anlage 11 listet die einzelnen Bundesstaaten auf. Derzeit sind etwa 37 US-Bundesstaaten sowie Washington D.C. und Puerto Rico aufgeführt. Einige dieser Bundesstaaten ermöglichen einen vollständigen Umtausch ohne Prüfung, während andere die theoretische und einige wenige zusätzlich die praktische Prüfung verlangen. Ein Fahrer aus einem aufgeführten Bundesstaat kann seinen Führerschein problemlos umschreiben lassen, während ein Nachbar mit einem Führerschein aus einem nicht aufgeführten Bundesstaat die vollständige deutsche Prüfung ablegen muss. Dieselbe Regelung gilt auch für einige andere föderale Länder. Da sich die Liste ändert und die Details von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sind, sollten Sie sich nicht auf die Erfahrungen von Freunden oder auf diese Seite verlassen, um Ihren konkreten Status zu klären. Schlagen Sie die aktuelle Anlage 11 auf gesetze-im-internet.de nach, überprüfen Sie die Einstufung Ihres Bundesstaates oder Landes und bestätigen Sie diese anschließend bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, die die endgültige Entscheidung trifft. Werkzeu.ge, die browserbasierte Tool-Plattform von Cryon UG (dem gleichen Unternehmen hinter WeLiveIn.de), bietet einen kostenlosen Führerschein-Umschreibungshelfer, der Sie durch die Dokumente und die Frage nach Anlage 11 führt; er bereitet Ihren Fall vor, ersetzt aber nicht die Entscheidung der Behörde.
Die Probezeit und was sich mit den EU-Regeln geändert hat
Wer in Deutschland einen Führerschein erwirbt, sei es durch Umschreibung mit anschließender Prüfung oder durch eine komplett neue Fahrprüfung, durchläuft eine zweijährige Probezeit. Diese ist keine bloße Formalität. Während dieser zwei Jahre werden Verstöße in die Kategorien „schwerwiegend“ (A) und „weniger schwerwiegend“ (B) eingeteilt. Ein einziger A-Verstoß oder zwei B-Verstöße verlängern die Probezeit um weitere zwei Jahre und verpflichten zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Wiederholte Verstöße während der Probezeit können zum vollständigen Führerscheinentzug führen. Zusätzlich gilt während der gesamten Probezeit eine strikte Null-Promille-Grenze, die für alle Fahrer unter 21 Jahren unabhängig von ihrer Fahrpraxis gilt. Für diese Gruppen gibt es keine Ausnahmen: Jeder messbare Alkoholgehalt im Blut führt zu einem A-Verstoß, der derzeit mindestens 250 Euro Bußgeld, einen Punkt in Flensburg und die Teilnahme am Aufbauseminar nach sich zieht.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich kürzlich geändert, und es ist wichtig zu wissen, was 2026 tatsächlich gilt und was lediglich angekündigt wurde. Die überarbeitete EU-Führerscheinrichtlinie (die „vierte“ Richtlinie) wurde im November 2025 veröffentlicht und ist auf EU-Ebene in Kraft getreten. Eine Richtlinie hat jedoch keine unmittelbare Wirkung auf Autofahrer – die Mitgliedstaaten haben eine Umsetzungsfrist, und die meisten ihrer Kernpunkte gelten erst später. Die EU-weite Begleitung von Fahrern ab 17 Jahren soll erst ab Ende 2028 in der gesamten Union verfügbar sein, nicht jetzt. Eine harmonisierte zweijährige Mindestprobezeit und ein EU-weiter digitaler Führerschein sind ebenfalls Teil des Pakets, wobei der digitale Führerschein bis 2030 EU-weit eingeführt werden soll. Diese Regelungen gelten noch nicht als geltendes deutsches Recht; sie weisen lediglich den Weg.
Die wirkliche Neuerung in Deutschland ist derzeit die fünfte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die am 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Sie bewirkt drei konkrete Dinge: Sie verlängert die Frist für die Verfolgung von Verkehrsverstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Handynutzung am Steuer von drei auf sechs Monate, sie sieht hohe Strafen (Bußgelder bis zu 30,000 Euro) für den Handel mit Punkten im Fahreignungsregister vor und sie schafft die rechtlichen Grundlagen für einen digitalen Führerschein, der voraussichtlich Ende 2026 per Smartphone-App verfügbar sein wird. Der physische Führerschein wird weiterhin gültig bleiben; die App wird, sobald die technische Umsetzung abgeschlossen ist, eine akzeptierte Alternative für Kontrollen im Inland sein. Darüber hinaus ist die Debatte um die medizinische Eignung – regelmäßige Gesundheitschecks für ältere Fahrer – weiterhin ein Vorschlag auf EU-Ebene und noch nicht in deutsches Recht umgesetzt.
Anmeldung eines eigenen Fahrzeugs: die Zulassung
In Deutschland muss ein Auto auf Ihren Namen bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Dieser Vorgang heißt Zulassung. Sie dürfen kein nicht zugelassenes Auto fahren und können es nicht ohne abgeschlossene Versicherung anmelden. Daher ist die Reihenfolge der Schritte wichtig. Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland einführen, anstatt es in Deutschland zu kaufen, sind Zoll- und Einfuhrformalitäten – Übersiedlungsgut, Zölle und Einfuhrumsatzsteuer – ein separates Thema, das in unserem Ratgeber ausführlich behandelt wird. Zoll- und EinfuhrbestimmungenDieser Abschnitt befasst sich ausschließlich mit der Zulassung eines bereits in Deutschland befindlichen Fahrzeugs.
Die Unterlagen, die Sie zur Zulassungsstelle mitbringen, sind bestimmte. Sie benötigen Ihren Personalausweis und einen Adressnachweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief genannt), den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung und vor allem Ihre eVB-Nummer. Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist eine siebenstellige elektronische Bestätigung, dass ein Versicherer die Deckung Ihres Fahrzeugs zugesagt hat. Die Zulassungsstelle prüft sie in Echtzeit, und ohne sie ist eine Zulassung nicht möglich. Sie ermächtigen außerdem den SEPA-Lastschrifteinzug für die jährliche Kfz-Steuer, da diese vom Finanzamt im Rahmen der Zulassung eingezogen wird.
Dann folgt die Kennzeichenbeantragung, die viele Neulinge überrascht, da sie etwas aufwendiger ist als anderswo. Sie reservieren Ihre Wunschkombination (die Anfangsbuchstaben bezeichnen den Bezirk – M für München, B für Berlin usw.) und lassen die Rohlinge (Prägung) in einem kleinen Laden, meist direkt neben dem Amt, prägen. Sie bringen die fertigen Kennzeichen zurück, und der Sachbearbeiter klebt zwei Aufkleber auf: die runde HU-Plakette mit dem Datum der nächsten Hauptuntersuchung und das Zulassungssiegel, das das Kennzeichen mit dem Fahrzeug verknüpft. Seit der Einführung der Online-Zulassung (i-Kfz) lassen sich Teile davon online erledigen, da die Codes in den Dokumenten unter Rubbelfeldern versteckt sind. Die Erstzulassung eines Gebrauchtwagens auf Ihren Namen erfolgt aber nach wie vor am zuverlässigsten persönlich. Das Formularamt von Werkzeu.ge (kostenlos mit einem kostenlosen Konto) sammelt viele der benötigten kommunalen und bundesweiten Formulare, die Sie im Laufe der Zeit benötigen. Sie können diese im Browser durchsuchen und ausfüllen.
Versicherungen: Kfz-Haftpflicht und die Schadensfreiheitsfalle
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Sie ist gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs. Daher steht die eVB-Nummer im Mittelpunkt der Zulassung. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden und Verletzungen ab, die Sie anderen zufügen; Ihr eigenes Fahrzeug ist davon nicht betroffen. Zusätzlich können Sie eine Teilkasko (für Diebstahl, Glas-, Sturm-, Brand- und Wildunfälle) oder eine Vollkasko (die auch Schäden am eigenen Fahrzeug, einschließlich selbstverschuldeter Schäden und Vandalismus, abdeckt) abschließen. Neuwagen oder finanzierte Fahrzeuge sind in der Regel mit einer Vollkasko versichert; ältere Fahrzeuge kommen oft mit Haftpflicht plus Teilkasko aus. Dies ist zu unterscheiden von den umfassenderen Hausrat- und Personenversicherungen, die in unserem Ratgeber behandelt werden. Versicherungsgrundlagen in Deutschland.
Der größte Kostenfaktor für Neuankömmlinge ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Jedes unfallfreie Jahr bringt Sie in eine höhere SF-Klasse mit einem höheren Rabatt. Nach vielen unfallfreien Jahren kann die Prämie nur noch einen Bruchteil des ursprünglichen Tarifs betragen. Der Haken dabei: Ihre unfallfreien Jahre im Ausland werden in der Regel nicht anerkannt. Deutsche Versicherer sind nicht verpflichtet, ausländische Schadenfreiheitsnachweise anzuerkennen. Manche tun dies aus Kulanzgründen, wenn Ihre vorherige ausländische Versicherung erst vor wenigen Monaten ausgelaufen ist und Sie eine übersetzte Bescheinigung über Ihre schadenfreien Jahre vorlegen. Viele tun dies jedoch nicht, und eine günstige „Sonderklassifizierung“ eines Versicherers wird ohnehin nicht auf andere übertragen. Rechnen Sie damit, dass Sie als Neuankömmling zunächst als Anfänger (SF 0 oder ähnlich) eingestuft werden und im ersten Jahr eine hohe Prämie zahlen müssen. Anschließend müssen Sie Ihren Rabatt erst wieder aufbauen. Es lohnt sich, jeden Versicherer direkt und schriftlich zu fragen, ob er Ihre im Ausland erworbenen Versicherungsjahre anerkennt, bevor Sie einen Vertrag abschließen, denn das kann einen großen Unterschied machen, und ansonsten ist es problemlos möglich, die Police jedes Jahr zu wechseln.
Kfz-Steuer und HU-Zyklus
Zwei wiederkehrende Pflichten begleiten jedes zugelassene Auto. Die erste ist die Kfz-Steuer, eine jährliche Abgabe, die vom Zoll per Lastschrift eingezogen wird. Bei modernen Benzin- oder Dieselfahrzeugen berechnet sie sich aus zwei Faktoren: Hubraum und CO₂-Emissionen. Der Hubraumanteil ist ein fester Betrag pro 100 Kubikzentimeter – etwa 2 Euro pro 100 cm³ für Benzin und etwa 9.50 Euro pro 100 cm³ für Diesel. Hinzu kommt ein CO₂-Anteil, der für die Gramm pro Kilometer über dem Freibetrag von 95 g/km berechnet wird. Die Gebühr steigt mit zunehmenden Emissionen und liegt zwischen etwa 2 und 4 Euro pro Gramm. Ein durstiges Auto mit großem Hubraum verursacht daher jährlich deutlich höhere Kosten als ein kleines, sparsames. Elektroautos werden wiederum ganz anders behandelt (sie waren bisher von der Steuer befreit; Details und Informationen zum Laden finden Sie in unserem Ratgeber). Elektrofahrzeuge und LadenWenn Sie einen konkreten Wert für ein bestimmtes Fahrzeug benötigen, bietet Werkzeu.ge einen kostenlosen KFZ-Steuerrechner an, der die offizielle Formel auf Ihre Hubraum- und CO2-Werte anwendet; wie alle Tools von Werkzeu.ge erstellt auch dieser eine Schätzung und stellt keine Steuerberatung dar.
Die zweite Pflicht ist die Hauptuntersuchung (HU). Die HU, die fast jeder noch nach der bekanntesten Prüfstelle „TÜV“ nennt, ist eine obligatorische, regelmäßige Überprüfung von Bremsen, Reifen, Beleuchtung, Lenkung und allgemeiner Sicherheit. Sie umfasst nun auch die Abgasuntersuchung (AU). Das Intervall ist leicht zu merken: Ein Neuwagen muss drei Jahre (36 Monate) nach der Erstzulassung zur ersten HU und danach alle zwei Jahre (24 Monate) bis zum Ende der Lebensdauer des Fahrzeugs. Der runde Aufkleber am hinteren Kennzeichen zeigt Monat und Jahr der nächsten HU an. Wird die Frist um mehr als zwei Monate versäumt, führt dies zu einer gründlicheren und teureren Untersuchung und gegebenenfalls zu einem Bußgeld. Ein Fahrzeug mit abgelaufener HU stellt zudem ein Haftungsrisiko im Falle eines Unfalls dar. Die HU kann beim TÜV, DEKRA, GTÜ oder einer autorisierten Werkstatt durchgeführt werden. Besteht das Fahrzeug die Prüfung, erhält man eine neue Plakette und die zweijährige Prüfuhr beginnt von Neuem.
Die Regeln, die ausländische Fahrer in die Falle locken
Einige deutsche Verkehrsregeln unterscheiden sich so stark von denen anderer Länder, dass sie für Neulinge verwirrend sein können und echte Strafen nach sich ziehen. Daher ist es ratsam, sich diese Regeln im Vorfeld zu verinnerlichen. Bußgelder und Punkte sind im Bußgeldkatalog aufgeführt, der regelmäßig aktualisiert wird. Die Euro-Beträge variieren, daher sollten Sie jede Angabe nur als Richtwert betrachten und im aktuellen Katalog nachsehen. Die Autobahn ist die bekannteste: Auf vielen Abschnitten gibt es tatsächlich kein allgemeines Tempolimit, jedoch eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Zu schnelles Fahren kann Ihre Position bei einem Haftungsanspruch im Falle eines Unfalls verschlechtern. Wichtig ist, dass auf der Autobahn das Rechtsfahrgebot und eine strikte Spurdisziplin gelten – die linke Spur ist ausschließlich zum Überholen vorgesehen, und Sie müssen nach dem Überholen wieder nach rechts wechseln. Überholen auf der rechten Seite ist verboten, und das Halten auf der linken Spur ist gefährlich und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Wenn der Verkehr auf einer mehrspurigen Straße stark verlangsamt ist, muss unverzüglich eine Rettungsgasse eingerichtet werden: Der Verkehr auf der linken Spur fährt nach links, alle anderen nach rechts, sodass eine freie Fahrspur entsteht. Die Rettungsgasse wird eingerichtet, sobald der Verkehr zum Stillstand kommt, nicht erst beim Ertönen einer Sirene. Das Blockieren oder Befahren der Rettungsgasse wird streng bestraft und kann, wenn dadurch Rettungskräfte behindert werden, als Straftat und nicht nur als Bußgeld geahndet werden. Zwei weitere Umwelt- und Saisonregeln sind ständig zu beachten. Die meisten Städte haben eine Umweltzone, die nur mit einer gültigen Umweltplakette, dem farbigen Aufkleber für die Windschutzscheibe (in der Praxis der grünen), befahren werden darf. Das Befahren einer Umweltzone ohne diese Plakette ist mit einem Bußgeld belegt, selbst wenn Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllen würde. In Deutschland gibt es eine situationsbedingte Winterreifenpflicht gemäß Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO): Winter- oder Ganzjahresreifen sind immer dann erforderlich, wenn winterliche Bedingungen herrschen – Eis, Schnee, Schneematsch, Frost – und nicht nach festen Kalenderdaten. Der Auslöser ist also das Wetter, nicht der Monat.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei 0.5 Promille. Wie bereits erwähnt, sinkt sie jedoch während der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren auf 0.0 Promille. Selbst bei Werten unter 0.5 Promille kann unsicheres Fahren geahndet werden. Die Nutzung eines Handys in der Hand während der Fahrt ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld und einem Punkt geahndet wird. Blitzer und Geschwindigkeitskameras sind weit verbreitet, und jeder schwere Verstoß wird im Fahreignungsregister in Flensburg – dem nationalen Punktesystem – erfasst. Die Punkteskala sollte man sich merken: Bei vier Punkten gibt es eine schriftliche Verwarnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung mit Bußgeld, und bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. In der Regel ist vor der Wiedererteilung eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) erforderlich. Die Punkte verfallen mit der Zeit von selbst (ein Punkt nach zweieinhalb Jahren). Man kann sich jedoch nicht freikaufen, und nach der oben genannten fünften Änderung ist es selbst eine schwere Ordnungswidrigkeit, jemand anderen die eigenen Punkte übernehmen zu lassen.
Parken, Mautgebühren und Pannenhilfe
Im Alltag fallen die meisten kleinen Bußgelder beim Parken an. Viele Straßen nutzen Parkscheiben (eine Pappscheibe, die auf Ihre Ankunftszeit eingestellt und im Auto platziert wird) mit einer maximalen Parkdauer. Andere Straßen sind gebührenpflichtig, nur mit Parkausweis zugänglich oder für Anwohner mit einem Anwohnerparkausweis reserviert. Achten Sie auf die Schilder, denn die Regeln variieren von Straßenabschnitt zu Straßenabschnitt, und die Kontrollen sind streng. Beachten Sie, dass die StVG-Änderung von 2026 den Kommunen bundesweit die rechtliche Grundlage für kamerabestückte „Scan-Cars“ geschaffen hat, die Kennzeichen automatisch erfassen, um die Parkberechtigung zu überprüfen. Parkhäuser und Parkplätze akzeptieren Münzen, Karten und zunehmend auch App-Zahlungen. An den Stadträndern können Sie auf Park-and-Ride-Anlagen Ihr Auto abstellen und die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortsetzen.
Pkw zahlen auf der Autobahn keine Maut; Lkw und Busse zahlen Maut, die nach Entfernung und Emissionsklasse berechnet wird. Das kann sich in den kommenden Jahren ändern, aktuell gibt es jedoch keine allgemeine Pkw-Maut. Im Pannenfall ist die Pannenhilfe gut organisiert: Der ADAC ist der bekannteste Anbieter von Pannenschutz, Abschleppdienst und 24-Stunden-Hilfe. Seine Website ist englischsprachig und eine gute Informationsquelle für allgemeine Fragen zum Autofahren. Andere Clubs und der Schutzbrief Ihrer Versicherung bieten ähnliche Leistungen. Jedes Auto muss ein Warndreieck, einen Verbandkasten (mit Verfallsdatum) und eine Warnweste in Reichweite des Fahrersitzes mitführen – die Polizei kontrolliert dies, und die Strafe für fehlende Ausrüstung ist gering, aber vermeidbar. Bei einer Panne auf der Autobahn fahren Sie auf den Standstreifen, legen Sie die Warnweste an, bevor Sie das Auto verlassen, stellen Sie das Warndreieck weit hinter sich auf und begeben Sie sich hinter die Leitplanke.
Was ist als nächstes zu tun?
Wenn Sie sich hier niederlassen und einen Führerschein eines Nicht-EU-Landes besitzen, sollten Sie zunächst die sechs Monate ab dem Datum Ihrer Anmeldung zählen und rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist gemäß Anlage 11 einen Termin bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde vereinbaren, um die Umschreibung zu beantragen. Besitzen Sie einen Führerschein aus der EU oder dem EWR, müssen Sie lediglich dessen Gültigkeit aufrechterhalten. In jedem Fall sollten Sie Ihre eVB und Ihre Versicherung vor der Fahrzeuganmeldung abschließen, eine Prämie für das erste Jahr einplanen, die Ihre ausländische Schadenfreiheitsbilanz nicht berücksichtigt, und Ihren nächsten HU-Termin in Ihren Kalender eintragen.
Ein Auto zu besitzen ist nur eine Möglichkeit, Auto zu fahren. Wenn Sie ein Auto nur gelegentlich und nicht täglich benötigen, hilft Ihnen unser Leitfaden weiter. Carsharing und Autovermietung Dieser Artikel behandelt Anbieter und die Funktionsweise der stunden- oder tageweisen Autovermietung, die für Stadtbewohner oft günstiger und einfacher ist als der eigene Wagen. Wenn Sie gar nicht selbst fahren möchten, helfen Ihnen unsere Ratgeber weiter. Taxidienste und Apps und zu dem Öffentliches Transport System – dem die Fahrkartenausgabe, die regionalen Verkehrsnetze und die Fahrregeln gehören – bringt Sie ans Ziel. Was auch immer Sie wählen, denken Sie daran, dass die obigen Informationen lediglich der Orientierung dienen und keine Rechtsberatung darstellen: Für Ihren Führerscheinstatus, ein konkretes Bußgeld oder eine Versicherungsentscheidung sind die geltenden Gesetze und die zuständige Behörde maßgeblich.
Quellen
Die Informationen in diesem Kapitel basieren auf den unten aufgeführten offiziellen Quellen und Veröffentlichungen und wurden zuletzt im Juli 2026 überprüft. Es handelt sich um allgemeine Orientierungshilfen, nicht um individuelle Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung.
