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Berliner Schlag

Abstimmung der Berliner Linken: 160.000 Wohnungen

5 Min. Lesezeit

Eine Reihe verzierter Altbau-Mehrfamilienhäuser mit Balkonen an einer ruhigen, von Bäumen gesäumten Straße voller Herbstlaub.

Die Berliner Linke entscheidet am Samstag, 31. Oktober, auf einem Landesparteitag, ob sie förmliche Koalitionsverhandlungen mit SPD und Grünen aufnimmt. Sagt die Berliner Linke Ja, könnte die Hauptstadt mit Elif Eralp ihre erste Regierende Bürgermeisterin der Linken bekommen, dazu eine Regierung, die rund 160.000 Mietwohnungen von großen Wohnungskonzernen in öffentliches Eigentum überführen will. Die Bundesregierung bereitet ein Gesetz vor, das den Plan extrem teuer machen soll, und zugleich steht das Bündnis wegen des Themas Antisemitismus unter Druck.

Warum die Abstimmung der Berliner Linken wichtig ist

Die Linke gewann die Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September mit 25,7 Prozent der Stimmen. Die CDU wurde mit 18,8 Prozent Zweite, gefolgt von der AfD mit 16,3 Prozent, den Grünen mit 14,3 Prozent und der SPD mit 12,1 Prozent, ihrem schlechtesten Ergebnis in der Geschichte der Stadt. Die bisherige Koalition aus CDU und SPD verlor ihre Mehrheit, und nach Sondierungsgesprächen einigten sich die drei Parteien links der Mitte auf ein gemeinsames Papier. SPD und Grüne haben der Aufnahme von Koalitionsgesprächen bereits zugestimmt.

Eralp, die die Fraktion der Berliner Linken im Abgeordnetenhaus führt, rechnet damit, dass der Parteitag Verhandlungen mit großer Mehrheit unterstützt. "Nach meiner Einschätzung wird die Partei mit großer Mehrheit die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen beschließen", sagte sie der Berliner Morgenpost, wie dpa berichtete. Sie erwarte Kritik auf dem Parteitag und halte sie für legitim, sagte sie und fügte hinzu, die Partei habe schmerzhafte Kompromisse eingehen müssen, weil sie 25,7 Prozent geholt habe und nicht die absolute Mehrheit. Nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP ist Eralp eine 45-jährige Juristin und Tochter türkischer Einwanderer; sie könnte Berlins erste Regierende Bürgermeisterin der Linken werden.

Ein endgültiger Koalitionsvertrag müsste noch von allen drei Parteien gebilligt werden. Nach Angaben von dpa hat die Spitze der Berliner SPD eine Mitgliederbefragung auf den Weg gebracht, die Linke plant eine verbindliche Mitgliederbefragung, und die Grünen wollen ein digitales Meinungsbild ihrer Mitglieder einholen, über das anschließend eine Delegiertenversammlung entscheidet.

Der Plan zur Vergesellschaftung von 160.000 Wohnungen

Das Wohnen steht im Mittelpunkt des Vorhabens. Das Sondierungspapier sieht vor, Wohnungen großer privater Wohnungsunternehmen in öffentliches Eigentum zu überführen, ein Vorgang, der als Vergesellschaftung bezeichnet wird. Die meisten Medien, darunter The Local, beschreiben den Plan so, dass er Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin betrifft. Die Nachrichtenagentur dpa beschreibt die Schwelle etwas anders: Betroffen wären Firmen ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in der Stadt, sie dürften aber einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen behalten. Insgesamt würden rund 160.000 Wohnungen von fünf Unternehmen überführt. Laut dpa ist Vonovia mit rund 130.000 Wohnungen in Berlin am stärksten betroffen, während Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Vermieter und seit 2021 errichtete Wohnungen ausgenommen wären.

Die Entschädigung für die Unternehmen soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden, was nach Einschätzung mehrerer Medien wohl unter dem Marktwert liegt. Laut dpa soll das Geld über Kredite beschafft und über die Mieten zurückgezahlt werden; ein Gesetzentwurf soll Mitte 2028 vorgelegt werden und ein Jahr nach seiner Verabschiedung in Kraft treten, weshalb The Local nicht vor 2029 mit einer Umsetzung rechnet. Außerdem wollen die Parteien Mieterhöhungen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf 2 Prozent pro Jahr begrenzen und bis 2031 Baugenehmigungen für 100.000 Wohnungen erteilen.

Der Plan würde sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes stützen, der es erlaubt, Grund und Boden gegen Entschädigung in Gemeineigentum zu überführen. Anders als die Enteignung nach Artikel 14 wurde er noch nie angewendet, daher gibt es keine Rechtsprechung dazu, wie weit er reicht. Die Berlinerinnen und Berliner stimmten vor fünf Jahren in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen, und laut dpa hat die Wohnungswirtschaft bereits Klagen angekündigt.

Eine Nachkriegssiedlung mit langen Wohnblöcken rund um einen grünen Innenhof mit Herbstbäumen in der Nachmittagssonne.

Dobrindts Gegenplan und das Versprechen von Merz

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stellte am 25. Oktober Eckpunkte für ein Investitionsschutzgesetz vor, über die zuerst Bild berichtet hatte. Danach müsste ein Land nachweisen, dass eine Vergesellschaftung zwingend erforderlich ist und dass alle Alternativen wie Förderung oder Neubau ausgeschöpft sind. Die Entschädigung müsste dem vollen Marktwert entsprechen, der durch ein Gutachten ermittelt wird, und sofort in bar gezahlt werden. Dobrindt sagte Bild, ein "willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch" sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Eralp nannte den Plan im ZDF-Morgenmagazin verfassungswidrig: Ein Bundesgesetz könne nicht blockieren, was das Grundgesetz erlaube, und der Vorschlag richte sich gegen Mieterinnen und Mieter, berichtete das Rechtsportal beck-aktuell. Der Linken-Bundesvorsitzende Luigi Pantisano sagte voraus, dass der Plan vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben werde. Auch aus der Regierungskoalition kamen Zweifel: Der mietrechtliche Sprecher der SPD, Hakan Demir, und Grünen-Chefin Franziska Brantner stellten infrage, ob ein einfaches Bundesgesetz Artikel 15 einschränken kann. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte, ein pauschales Verbot wäre verfassungswidrig, wies aber darauf hin, dass Dobrindts Eckpunkte Bedingungen statt eines Verbots vorsehen, wie beck-aktuell berichtete.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat mehrfach versprochen, den Berliner Plan zu stoppen, und die SPD, seinen Koalitionspartner im Bund, zu einem Kurswechsel aufgefordert. Die SPD ist gespalten: Auf Bundesebene unterstützte sie Anfang des Jahres die Idee eines Investitionsschutzgesetzes, während sich die Berliner SPD der Vergesellschaftung verschrieben hat. The Local weist darauf hin, dass CDU, CSU und SPD im Bundestag nur eine Mehrheit von 12 Sitzen haben, sodass schon wenige Abweichler das Gesetz zu Fall bringen könnten.

Der Streit um Antisemitismus

Überschattet werden die Gespräche auch von Vorwürfen, Teile der Berliner Linken duldeten Antisemitismus, ein Thema, das auf dem Parteitag am 31. Oktober voraussichtlich erneut zur Sprache kommen wird. SPD, Grüne und Linke unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung gegen Antisemitismus, die das Existenzrecht Israels bekräftigt und mehr polizeiliche Befugnisse zum Schutz jüdischen Lebens zusagt. Nach Angaben von AFP sehen manche Mitglieder der Linken in der Erklärung einen Verrat an der propalästinensischen Haltung der Partei.

Eralp hat sich von Vanessa Emde distanziert, einer Abgeordneten der Linken im Abgeordnetenhaus, der vorgeworfen wird, das Existenzrecht Israels infrage zu stellen. "Alle Mitglieder der Linken müssen sich an unsere Parteibeschlüsse halten. Das hat sie nicht getan", sagte Eralp laut dpa und fügte hinzu, es gebe keine gemeinsame Arbeitsgrundlage mehr. AFP berichtete zudem, nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hätten mehr als 70 Beamte um eine Versetzung in andere Bundesländer gebeten, statt unter einer Regierenden Bürgermeisterin der Linken zu dienen.

Eine Person von hinten, die an der hohen geschnitzten Holztür eines alten Wohnhauses vorbeigeht, an der Wand lehnt ein Fahrrad.

Was der Plan der Berliner Linken jetzt für Mieter bedeutet

Vorerst ändert die Entscheidung der Berliner Linken am 31. Oktober nichts für Menschen, die in Berlin zur Miete wohnen. Ihr Mietvertrag, Ihr Vermieter und Ihre Miete bleiben, wie sie sind, und der bestehende Mieterschutz des Bundes gilt weiter. Selbst wenn die Koalition zustande kommt, würde das Vergesellschaftungsgesetz nicht vor Mitte 2028 vorgelegt, und Klagen dagegen sind so gut wie sicher. Wenn Sie bei Vonovia oder einem anderen großen Unternehmen mieten, müssen Sie wegen dieser Debatte weder auf Gerüchte reagieren noch etwas Neues unterschreiben.

Ob die Vergesellschaftung Wohnungen günstiger machen würde, ist umstritten. Vonovia beziffert die aktuelle durchschnittliche Nettokaltmiete in den betroffenen Wohnungen auf 8,26 Euro pro Quadratmeter, berichtete dpa, während der DIW-Ökonom Konstantin Kholodilin errechnete, dass ohne Zuschüsse rund 9,78 Euro nötig wären, um die Kosten zu decken. Die geplante Begrenzung auf 2 Prozent bei den landeseigenen Gesellschaften würde nur gelten, wenn die Koalition zustande kommt und sie umsetzt. Wer Rat zu seinen derzeitigen Rechten sucht, kann sich an einen örtlichen Mieterverein wenden und unseren Überblick über Rechte und Pflichten von Mietern lesen. Hintergründe zum Druck hinter der Debatte finden Sie in unserem Bericht über steigende Mieten und sinkendes Angebot.

Dieser Artikel wurde aus dem Englischen übersetzt.

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