Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen in Deutschland sinkt erneut am 1. August 2026. Die Vergütung, die Haushalte für die Einspeisung von überschüssigem Solarstrom ins öffentliche Netz erhalten (Einspeisevergütung), wird halbjährlich gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reduziert. Die Senkung fällt diesmal zwar gering aus, erfolgt aber zeitgleich mit einer deutlich größeren Änderung der Vergütungspraxis für neue Solaranlagen. Daher sollten alle, die über eine Dach- oder Balkonanlage nachdenken, beides berücksichtigen.
Wie stark die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt
Für neue Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 10 Kilowatt (kWp), die nur ihren Überschuss ins Netz einspeisen (Teileinspeisung), sinkt der Vergütungssatz laut ADAC von 7.78 auf 7.70 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht einer Reduzierung von rund einem Prozent. Anlagen, die ihre gesamte Leistung einspeisen (Volleinspeisung), profitieren von einer Senkung des Spitzenvergütungssatzes für die gleiche Anlagenklasse von 12.34 auf 12.22 Cent pro Kilowattstunde.
Größere Anlagen sind gleichermaßen betroffen. Bei Teileinspeisung erhalten Anlagen zwischen 10 und 40 kWp nun 6.66 Cent pro Kilowattstunde und solche zwischen 40 und 100 kWp 5.45 Cent. Diese Reduzierung um ein Prozent ist weder überraschend noch politisch motiviert. Seit Februar 2024 senkt das EEG die Solareinspeisevergütung automatisch halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August, im Rahmen eines sogenannten Degressionsmechanismus. Der Schritt zum 1. August 2026 ist lediglich der jüngste dieser Schritte, wie das Windkraft-Journal berichtet.
Nur neue Systeme verlieren die höhere Rate.
Für bestehende Anlagenbesitzer ändert sich nichts. Die Einspeisevergütung ist ab Inbetriebnahme der Anlage für 20 Jahre festgesetzt. Wer also eine Anlage vor dem 1. August 2026 in Betrieb genommen hat, behält seinen alten Tarif für die gesamte Förderperiode. Die degressive Anpassung legt lediglich den Starttarif für Anlagen fest, die ab diesem Datum ans Netz angeschlossen werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass das Datum der Anmeldung Ihrer Anlage beim Netzbetreiber durch Ihren Installateur entscheidend ist. Eine Dachsolaranlage oder ein Balkonkraftwerk (eine steckbare Solaranlage für den Balkon), die Ende Juli in Betrieb genommen wird, sichert sich den höheren Tarif, während dieselbe Anlage, die einige Tage später in Betrieb genommen wird, den niedrigeren Tarif erhält. Der Unterschied von 0.08 Cent pro Kilowattstunde ist für eine kleine Hausanlage minimal, daher ist dies allein kein Grund, ein Projekt zu überstürzen oder zu verzögern.
Eine größere Änderung der Einspeisevergütung für Solarstrom im Jahr 2027
Die geplante Kürzung wird von einem Plan überschattet, der die garantierte Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen komplett abschaffen würde. Am 29. Juli 2026 billigte das Bundeskabinett ein Paket von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, das die feste Vergütung durch Direktvermarktung ersetzen soll. Betreiber neuer Anlagen müssten ihren Strom dann am Strommarkt verkaufen, anstatt einen festen Preis zu erhalten. Geplanter Starttermin ist der 1. Januar 2027.
Nach Kritik sieht der Entwurf nun kein abruptes Ende mehr vor. Stattdessen sollen Anlagen, die zwischen 2027 und 2029 errichtet werden, für bis zu 36 Monate eine reduzierte Übergangsvergütung von 5.2 Cent pro Kilowattstunde erhalten, bevor sie in die Direktvermarktung übergehen. Zusätzlich soll der Staat einen kleinen Direktvermarktungsbonus zahlen. Der Plan muss noch vom Bundestag und Bundesrat (voraussichtlich im September 2026) verabschiedet und von der EU gebilligt werden und ist daher noch nicht in Kraft. Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz angeschlossen sind, behalten ihre feste, 20-jährige Vergütung unverändert.
Lohnt sich Solarenergie auf dem Dach oder Balkon noch?
Sinkende Einspeisevergütungen verändern zwar die Rechnung, machen Solarenergie aber nicht unattraktiv. Die Einspeisevergütung ist seit Jahren moderat, und der größte Wert einer Hausanlage ergibt sich mittlerweile aus dem Eigenverbrauch – also der Nutzung des eigenen Stroms anstatt des Zukaufs. Angesichts der hohen Strompreise für Haushalte von weit über 7.70 Cent pro Kilowattstunde spart man mit jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde Solarstrom deutlich mehr, als man durch die Einspeisung ins Netz verdienen würde. Deshalb bleibt Solarenergie mit Batteriespeicher, die die tagsüber erzeugte Energie in den Abend verlagert, weiterhin attraktiv.
Bei Solaranlagen auf dem Balkon spielt die Einspeiserate kaum eine Rolle, da diese kleinen Anlagen so dimensioniert sind, dass sie den Grundbedarf eines Haushalts decken und nur wenig Strom ins Netz einspeisen. Die Wirtschaftlichkeit beruht fast ausschließlich auf dem eingesparten Strombezug. Wenn Sie Ihre bisherigen Stromkosten vergleichen, hilft Ihnen unser Leitfaden weiter. Energieanbieter und -optionen in Deutschland erklärt die Funktionsweise von Tarifen und Verträgen. Die klare Botschaft der anstehenden Reform lautet: Die Ära der großzügigen Einspeisevergütung für Solarstrom geht zu Ende. Einsparungen lassen sich künftig durch die Nutzung des eigenen Solarstroms erzielen, anstatt ihn zu verkaufen.
