Startseite Münchner MomenteMünchner Wasserverbot: Geldstrafen bis zu 50,000 Euro

Münchner Wasserverbot: Geldstrafen bis zu 50,000 Euro

by WeLiveInDE
0 Kommentare
Ein Gartensprenger steht ungenutzt auf einem braunen, ausgedörrten Rasen in einem Münchner Vorort während des Münchner Wasserverbots.

München hat als erste deutsche Großstadt in diesem Sommer die Wassernutzung ihrer Einwohner eingeschränkt. Eine sogenannte Allgemeinverfügung gilt seit dem 14. Juli und läuft bis zum 1. August. Bei anhaltender Dürre ist eine Verlängerung möglich. Das Münchner Wasserverbot untersagt das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen von privaten Pools und das Autowaschen zu Hause. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 50,000 Euro geahndet werden. Für eine Stadt, die über einige der besten Trinkwasserreserven des Landes verfügt, ist dies eine ungewöhnliche Notmaßnahme, die Hunderttausende Gärten, Balkone und Hinterhöfe betrifft.

Was das Münchner Wasserverbot verbietet

Die Verordnung zielt zunächst auf die größten privaten Wasserverbraucher ab. Das Bewässern von Rasenflächen und Ziergrün ist ebenso verboten wie das Befüllen von privaten Schwimmbecken, Planschbecken und Springbrunnen. Auch das Waschen von Autos außerhalb von Waschanlagen ist nicht mehr erlaubt, und das Abspritzen von Terrassen, Mauern, Wegen und Straßen ist untersagt. Selbst das Besprühen von Baustellen mit Wasser zur Staubbindung fällt unter die Beschränkungen.

Wichtig ist, dass die Verordnung nicht nur Leitungswasser betrifft. Sie schränkt auch die Wasserentnahme aus privaten Brunnen ein und verbietet das Abpumpen von Wasser aus Seen, Flüssen und Gräben, mit wenigen Ausnahmen für das Schöpfen von Hand, die Tränkung von Vieh und die landwirtschaftliche Nutzung. Die Stadt will nicht nur ihr Trinkwassernetz, sondern auch die umliegenden, stark beanspruchten Gewässer schützen.

Wo das Münchner Wasserverbot gilt und bis wann

Die Regeln reichen weit über die Stadtgrenzen hinaus. Da die Stadtwerke München mehrere Nachbargemeinden versorgen, dehnt eine Parallelverordnung die Beschränkungen auf Aschheim, Garching, Neubiberg, Neuried, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterhaching aus, wie der Bezirk München auf seiner offiziellen Website bestätigte. Alle Bewohner dieser Gebiete unterliegen denselben Regeln wie die Einwohner der Stadt.

Ein halb leerer privater Gartenpool mit einem Laubkescher, der auf den sonnenbeheizten Fliesen ruht.

Die Anordnung gilt zunächst bis zum 1. August 2026, doch die Stadt hat deutlich gemacht, dass sie verlängert werden kann, falls sich die Lage nicht verbessert, oder vorzeitig aufgehoben wird, falls die Regenfälle das System schneller als erwartet wieder auffüllen. Die Geldstrafe von bis zu 50,000 Euro ist die Höchststrafe für schwere Fälle; in der Praxis wird jedoch erwartet, dass die Behörden zunächst verwarnen. Dennoch verdeutlicht die Summe, wie ernst die Stadt die Situation nimmt, und Berichte von Telepolis und anderen Medien lassen vermuten, dass die Durchsetzung der Anordnung nicht nur symbolisch sein wird.

Warum die Stadt die Notbremse gezogen hat

Auslöser war die Hitzewelle im Juni, als die Temperaturen in Teilen Süddeutschlands auf über 40 Grad Celsius stiegen. Laut städtischen Angaben schnellte der tägliche Wasserverbrauch im Münchner Netz in diesen Wochen von durchschnittlich rund 300 Millionen Litern auf über 360 Millionen Liter pro Tag hoch. Ein Großteil dieses Mehrbedarfs entfiel auf Gärten und Pools, weniger auf Küchen und Badezimmer.

Hinter dem plötzlichen Anstieg verbirgt sich ein längerfristiges Problem. Die Stadt verweist auf einen außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling, wodurch der Grundwasserspiegel und die Quellgebiete im Mangfall- und Loisachtal, aus denen München den Großteil seines Trinkwassers bezieht, niedriger als üblich für diese Jahreszeit ausfielen. Die Versorgung sei zwar noch nicht unmittelbar gefährdet, betonen die Behörden, doch ohne Beschränkungen des privaten Wasserverbrauchs könnte eine anhaltende Hitzewelle das System in eine ernsthafte Notlage bringen.

Was ist noch erlaubt?

Das Münchner Wasserverbot gilt strenger für Rasenflächen als für Gemüsebeete. Private Gemüsegärten und Kleingärten dürfen weiterhin bewässert werden, jedoch nur vor 9 Uhr und nach 7 Uhr, da dann weniger Wasser verdunstet. Wassersparende Tropfbewässerung ist von dieser Regelung ausgenommen. Balkonkästen und Topfpflanzen dürfen wie gewohnt mit der Gießkanne gegossen werden. Für den normalen Haushaltsgebrauch gibt es keine Einschränkungen: Duschen, Kochen, Waschmaschinen und Trinkwasser sind in Qualität und Verfügbarkeit nicht beeinträchtigt.

Die gewerbliche und öffentliche Bewässerung, beispielsweise von Sportplätzen oder Gemüsegärten, unterliegt gesonderten Regelungen und fällt nicht unter das generelle Verbot der privaten Bewässerung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Situation als private oder gewerbliche Nutzung gilt, informieren Sie sich bitte bei der städtischen Service-Hotline und im veröffentlichten Text der Allgemeinverfügung, bevor Sie eine Pumpe in Betrieb nehmen.

Was dies für Einheimische und Auswanderer bedeutet

Wer in München oder einer der sieben betroffenen Gemeinden eine Wohnung mit Gartengemeinschaft mietet oder ein Haus besitzt, sollte sich am besten folgendermaßen verhalten: Lassen Sie den Rasen vertrocknen, halten Sie den Pool leer, bringen Sie Ihr Auto in die Waschanlage und gießen Sie Ihre Tomaten am besten früh morgens oder spät abends. Vermieter und Hausverwaltungen dürfen Mieter während des Münchner Wasserverbots nicht zum Rasensprengen verpflichten, und Nachbarn werden es Ihnen wahrscheinlich nicht verzeihen, wenn sie einen laufenden Rasensprenger sehen, da ja alle zum Wassersparen aufgerufen sind.

Das Gesamtbild ist für alle, die ein Leben in Deutschland planen, von Bedeutung. Wasserbeschränkungen dieser Art waren früher ein südeuropäisches Phänomen, doch wiederholte Dürresommer machen sie – neben der Hitze selbst – auch in Deutschland zu einem Teil der Realität. Unser Leitfaden dazu Hitze und Stürme in Deutschland Hier wird erklärt, wie man sich auf extreme Wetterbedingungen vorbereitet – vom Hitzeschutz am Arbeitsplatz bis zur Sturmschadenversicherung. Die Münchner Verordnung läuft Anfang August aus, sofern das Wetter mitspielt. Doch nur wenige im Rathaus würden darauf wetten, dass sie in den kommenden Sommern nicht wieder in Kraft tritt.

Das könnte Sie auch interessieren