Am 18. November 2023 hat Deutschland mit der Umsetzung einer Reihe von Änderungen am Fachkräfteeinwanderungsgesetz begonnen, das ursprünglich im Sommer vom Bundestag verabschiedet wurde. Dies ist Teil der Bemühungen, dem akuten Mangel an Fachkräften im Land entgegenzuwirken, mit Hunderttausenden offenen Stellen in Branchen wie IT, Technologie, medizinische Versorgung, Bauwesen und Logistik.
Stufe eins: Lockerung der Blue-Card-Anforderungen
Mit sofortiger Wirkung senken die überarbeiteten Regelungen die jährlichen Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU und erleichtern so die Einreise für Akademiker und ähnlich qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Für Mangelberufe liegt die Gehaltsvoraussetzung nun bei etwa 40,000 Euro, für andere Berufe bei etwa 44,000 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen sind nun auch IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss und Pflegehilfskräfte mit einer Ausbildung von weniger als drei Jahren förderfähig. Diese erste Änderungstranche bietet Blue-Card-Inhabern in Deutschland auch mehr Flexibilität bei Jobwechseln, obwohl reglementierte Berufe ihre strengen Qualifikationskriterien beibehalten.
Stufe zwei: Aufenthaltsrechte und beschleunigte Genehmigungsprozesse
Fachkräfte mit entsprechender Qualifikation haben nun Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wobei die Ermessensspielräume der Auslandsvertretungen und Einwanderungsbehörden eingeschränkt werden. Die Bundesagentur für Arbeit wird das Anerkennungsverfahren beschleunigen, und erfahrene Arbeitnehmer müssen keine deutsche Anerkennung ihrer Qualifikationen benötigen, wenn sie bereits in ihrem Heimatland anerkannt sind und über zwei Jahre Berufserfahrung verfügen.
Stufe drei: Schulungs- und Gelegenheitskarte
Die Einführung ist für März 2024 geplant. Personen, die eine Schulung absolvieren müssen, um ihre Qualifikationen an deutsche Standards anzupassen, können bis zu drei Jahre bleiben und Teilzeit arbeiten. Darüber hinaus können Fachkräfte bereits während der Anerkennung ihrer Berufsqualifikation direkt ins Berufsleben einsteigen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen, etwa einer mindestens zweijährigen Berufsqualifikation und grundlegenden Deutschkenntnissen, eine Aufenthaltsverlängerung um bis zu drei Jahre gewährt wird.
Familienzusammenführung und Rechte der Eltern
Die neuen Regelungen vereinfachen die Familienzusammenführung und erfordern den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, ohne dass ausreichend Wohnraum erforderlich ist. Ab März 2024 können Fachkräfte auch ihre Eltern oder Schwiegereltern mitbringen, sofern sie über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen.
Einführung in die Opportunity-Karte
Im Juni 2024 führt Deutschland die punktebasierte „Chancenkarte“ ein, die es qualifizierten Personen ermöglicht, für ein Jahr eine Beschäftigung in Deutschland zu suchen, sofern sie finanziell für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Voraussetzung für die Bewerbung sind ein Hochschulabschluss oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie grundlegende Deutsch- oder mittlere Englischkenntnisse.
Ausweitung der Westbalkan-Regulierung
Bezeichnenderweise wurde die Regelung für den Westbalkan aktualisiert und die Quote auf 50,000 Arbeitnehmer aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien verdoppelt. Ziel ist es, Bürgern dieser Nationen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern und so einen Beitrag zur Beschäftigungslandschaft in Deutschland zu leisten.
Das Ziel: Vereinfachte Einwanderung und Beschäftigung
Das übergeordnete Ziel Deutschlands ist es, den Einwanderungsprozess für Fachkräfte zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen. Arbeitgeber können sich über das Portal „Make it in Germany“ über Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung und damit verbundene Projekte informieren und so sicherstellen, dass sie die nötige Unterstützung erhalten, um entscheidende Lücken in der Arbeitswelt zu schließen.
Diese schrittweisen Veränderungen stellen einen wesentlichen Wandel in der deutschen Einwanderungspolitik dar und spiegeln einen offeneren und flexibleren Ansatz zur Behebung des Fachkräftemangels wider, der die deutsche Wirtschaft belastet.
