Deutsche Taliban-Gesandte erhalten Genehmigung zur Abschiebung

by WeLiveInDE
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Deutsche Taliban-Gesandte dürfen in Berlin und Bonn konsularische Dienste leisten, um weitere Abschiebungen nach Afghanistan zu ermöglichen. Diese Entscheidung markiert das erste Mal seit der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021, dass Vertreter der De-facto-Behörden in Deutschland tätig sein dürfen. Sie folgt auf einen Charterflug vom 18. Juli 2025, mit dem 81 afghanische Männer mit abgelehnten Asylanträgen und strafrechtlichen Verurteilungen abgeschoben wurden. Es war der zweite derartige Flug seit Wiederaufnahme der Rückführungen.

Nach 81 Abschiebungen intensiviert sich die von Katar vermittelte Zusammenarbeit

Offizielle Stellen gaben an, die Operation vom 18. Juli sei mit technischer Unterstützung Katars durchgeführt worden, das seit der Einstellung des deutschen Botschaftsbetriebs in Kabul als Vermittler fungiert. Die 81 Männer standen unter Ausweisungsbefehl und waren nach Angaben des Innenministeriums bereits vor deutschen Gerichten verurteilt worden. Der Flug war der erste unter Bundeskanzler Friedrich Merz und der zweite seit Wiederaufnahme der Flüchtlingspolitik; der erste fand im August 2024 statt.

Keine Anerkennung, nur technische Kontakte

Berlin betont, dass die Einreisegenehmigung für die beiden Beamten keine diplomatische Anerkennung der Taliban darstelle. Die Regierung erklärt, die Kontakte seien rein technischer Natur und konzentrierten sich auf Ausweisdokumente, Passausstellung und die notwendigen Abschiebungen. Sprecher Steffen Kornelius brachte die Akkreditierungen mit dem jüngsten Flug in Verbindung und deutete an, dass weitere Rückführungen geplant seien. Berichten zufolge werden die Gesandten die afghanische Botschaft in Berlin und das Konsulat in Bonn verstärken, wo seit 2021 Personalmangel herrscht.

Deutschland: Taliban-Gesandte und konsularische Rolle

Das Auswärtige Amt erklärte, eine angemessene konsularische Unterstützung für Afghanen in Deutschland liege im öffentlichen Interesse und nannte als Beispiel die Passausstellung. Beamte argumentieren, ein funktionierender Kanal mit Konsularpersonal verringere Verfahrensverzögerungen und helfe bei der Identitätsüberprüfung vor Flügen. Die beiden neuen Mitarbeiter trafen laut mehreren Berichten am Wochenende vom 19. bis 20. Juli ein.

UN-Gremien fordern Stopp der Zwangsrückführungen

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hält es aufgrund anhaltender Menschenrechtsverletzungen für „unangemessen“, Menschen nach Afghanistan zurückzuschicken. UN-Experten fordern ein sofortiges Ende der Massenabschiebungen. Der UNHCR rät weiterhin von Rückführungen ab und weist darauf hin, dass der humanitäre Bedarf akut und internationale Hilfsappelle stark unterfinanziert sind. Ein kürzlich veröffentlichtes UN-Briefing zählte zwischen Oktober 485 und Juli 2024 weltweit mindestens 2025 Abschiebungen von Afghanen und warnte vor den vielschichtigen Risiken für die Zurückgeschickten.

Innenpolitische Debatte über die politische Ausrichtung intensiviert sich

Die härtere Haltung ist Teil der umfassenderen Migrationsagenda der Merz-Regierung, die die beschleunigte Abschiebung verurteilter Straftäter und eine verstärkte Grenzsicherung vorsieht. Innenminister Alexander Dobrindt plädierte für direkte Vereinbarungen mit den Taliban, um Abschiebungen nachhaltig zu gestalten. Dieser Vorschlag stieß bei Sozialdemokraten und Grünen auf Kritik, da er die Legitimität des Regimes gefährde. Die Abschiebungen nach Afghanistan wurden unter Olaf Scholz erstmals im August 2024 wieder aufgenommen, als 28 Männer nach einer Reihe von Sicherheitsvorfällen zurückgeführt wurden.

Menschenrechtsorganisationen, darunter Pro Asyl, warnen, dass die Zusammenarbeit mit den Taliban Rückkehrer gefährdet und Deutschlands Menschenrechtsverpflichtungen untergräbt. Sie verweisen auf anhaltende Repressionen und fehlende rechtliche Absicherungen. Sie argumentieren, dass Abschiebungen gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen könnten, wenn die Gefahr von Verfolgung oder unmenschlicher Behandlung fortbesteht. Aktivisten betonen zudem die Schwierigkeiten der Nachrückführungsüberwachung in Afghanistan.

Kontext: Die Anerkennung Russlands schafft einen neuen externen Hintergrund

Russland erkannte die Taliban-Regierung am 3. Juli 2025 als erstes Land offiziell an und akzeptierte die Beglaubigungsschreiben eines von den Taliban ernannten Botschafters in Moskau, nachdem es die Bewegung im April von der Terrorliste gestrichen hatte. Andere Staaten pflegen weiterhin Arbeitskontakte, ohne die Taliban offiziell anzuerkennen. Die Anerkennung verändert die regionale Diplomatie, da europäische Hauptstädte, darunter Berlin, die Anerkennung weiterhin ablehnen und sich in engen konsularischen und sicherheitspolitischen Fragen engagieren.

Menschenrechtslage bleibt zentral

Die UN haben kürzlich die Verhaftungen von Frauen und Mädchen in Kabul zwischen dem 16. und 19. Juli wegen angeblicher Verstöße gegen die Kleiderordnung verurteilt und auf die allgemeinen Einschränkungen von Bildung, Arbeit und Bewegungsfreiheit unter der Taliban-Herrschaft verwiesen. Diese Entwicklungen sind ein wichtiger Grund für die Warnungen der UN vor Zwangsrückführungen und für die europäische Forderung, jegliche Kontakte mit den Behörden auf operative Angelegenheiten zu beschränken.

Wie geht es weiter mit den deutschen Taliban-Gesandten?

Regierungsvertreter geben an, dass weitere Flüge in Vorbereitung sind und die Zusammenarbeit auf die Beantragung von Identitäts- und Reisedokumenten beschränkt bleibt. Informationsplattformen, die die Migrationspolitik verfolgen, weisen darauf hin, dass die deutsche Abschiebepraxis nach Afghanistan von der Zustimmung der Taliban und der Unterstützung durch Drittstaaten abhängt, was sich auf Zeitplan und Umfang auswirken könnte. Behörden und Kritiker erwarten daher eine anhaltende rechtliche und politische Kontrolle der Abschiebungen.

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