Deutschland weitet Grenzkontrollen im Rechtsstreit aus

by WeLiveInDE
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat bestätigt, dass die Grenzkontrollen auch nach dem geplanten Ende am 15. September weitergeführt werden. Ein fester Zeitplan für ihre Aufhebung fehlt. Die Kontrollen, die an mehreren EU-Binnengrenzen, darunter an den deutsch-dänischen und deutsch-österreichischen Grenzübergängen, eingeführt wurden, sollen die irreguläre Migration eindämmen. Sie berechtigen die Bundespolizei, Asylsuchende an den Landgrenzen zurückzuweisen. Kritiker halten diese Praxis für unvereinbar mit dem EU-Asylrecht.

Das aktuelle Vorgehen baut auf den Maßnahmen von Dobrindts Vorgängerin Nancy Faeser auf und wurde durch zusätzliches Personal der Bundespolizei verstärkt. An der deutsch-dänischen Grenze müssen Reisende mit gelegentlichen Verkehrsbehinderungen rechnen und sich auf die Vorlage eines Ausweises vorbereiten. Für EU-Bürger reicht ein gültiger Personalausweis aus, die Behörden empfehlen jedoch, Dokumente bereitzuhalten, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Die Kontrollen werden je nach operativer Einschätzung örtlich und zeitlich flexibel durchgeführt.

Dobrindt argumentiert zwar, die Maßnahme sei notwendig, bis der Schutz der EU-Außengrenzen voll funktionsfähig sei. Rechtsexperten bezweifeln jedoch, dass die Verlängerungen den strengen Bedingungen des Schengener Grenzkodex genügen. Artikel 22 des Kodex garantiert die Bewegungsfreiheit innerhalb des Schengen-Raums ohne Routinekontrollen. Ausnahmen sind nur unter bestimmten, vorübergehenden Umständen zulässig.

Gemäß Artikel 25 können Kontrollen für bis zu sechs Monate wiedereingeführt werden, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt. Dies kann auch bei außergewöhnlichen Migrationsschüben der Fall sein, solche Maßnahmen müssen jedoch das letzte Mittel sein und verhältnismäßig sein. Der Migrationsrechtsexperte Constantin Hruschka warnt, dass die derzeitige Situation diese Kriterien nicht erfüllt und bezeichnet die Beibehaltung der Kontrollen als „eindeutig rechtswidrig“. Auch Staatsrechtsprofessor Winfried Kluth bemerkt „erhebliche Zweifel“ an der Rechtsgrundlage und verweist auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom März, das bestimmte Grenzkontrollen zwischen Österreich und Bayern für rechtswidrig erklärte.

Untätigkeit der EU und Durchsetzungslücken

Trotz Gerichtsurteilen gab es aus Brüssel kaum Gegenwehr. Die Europäische Kommission ist für die Überwachung der Einhaltung der EU-Verträge, einschließlich der Schengen-Regeln, zuständig, hat jedoch keine Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland oder andere Mitgliedstaaten eingeleitet, die seit längerem Grenzkontrollen durchführen. Hruschka kritisiert diese Untätigkeit und vermutet, dass politische Erwägungen, etwa die Vermeidung von Konflikten in der Migrationspolitik, die Zurückhaltung der Kommission beeinflusst haben.

Kluth weist darauf hin, dass nationale Regierungen ohne Durchsetzung auf EU-Ebene keine unmittelbaren Konsequenzen für fortgesetzte Praktiken zu befürchten haben, die von nationalen Gerichten als rechtswidrig eingestuft werden. Die Kommission könnte zwar Geldbußen verhängen, hat dies aber bisher unterlassen. Beide Experten weisen darauf hin, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Rechtmäßigkeit der deutschen Grenzkontrollen unwahrscheinlich ist, sofern die Angelegenheit nicht von nationalen Gerichten an den Gerichtshof weitergeleitet wird. Kluth bezweifelt dies angesichts der aktuellen juristischen Auslegung.

Politischer Kontext und öffentliche Botschaften

Dobrindt sieht die Maßnahmen als Teil einer umfassenderen Strategie zur Abschreckung irregulärer Migration und erklärt: „Wer nicht bleiben kann, sollte gar nicht erst kommen.“ Er betont, die Kontrollen seien vorübergehender Natur, doch seine Formulierungen lassen darauf schließen, dass sie so lange bestehen bleiben, bis umfassendere EU-Migrationsreformen wie die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umgesetzt sind.

Kritiker halten dagegen, dass die Maßnahmen die Grenzkontrollen im Schengen-Raum normalisieren und damit ein Grundprinzip der EU untergraben. Sie argumentieren, dass anhaltende Kontrollen ohne klare Beweise für eine gegenwärtige und ernsthafte Bedrohung einen Präzedenzfall für andere Mitgliedstaaten schaffen würden, diesem Beispiel zu folgen. Reisende müssen damit rechnen, dass die Kontrollen – und die Debatte um ihre Rechtmäßigkeit – noch weit über den September hinaus andauern werden.

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