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Cum-Cum-Skandal kostete Steuerzahler 7.5 Milliarden Euro

by WeLiveInDE
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Der deutsche Cum-Cum-Skandal ist in eine entscheidende Phase eingetreten. Die Bundesregierung beziffert den potenziellen Haushaltsschaden durch die aufgedeckten Fälle auf 7.5 Milliarden Euro, doch bisher wurden nur 226.7 Millionen Euro zurückgefordert. Die Behörden berichten von 81 rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren und 253 noch in der Prüfung befindlichen Verdachtsfällen mit einem geschätzten Volumen von 7.3 Milliarden Euro. Die Grünen werfen der Koalition zu langsames Handeln vor, während das Finanzministerium die laufenden Prüfungen und die Abstimmung mit den Landesfinanzbehörden und dem Bundeszentralamt für Steuern verteidigt. Unabhängige Experten warnen, der tatsächliche Schaden könnte deutlich höher sein.

Schätzungen des Schadens durch den Cum-Cum-Skandal und die größere Kluft

Die offizielle Zahl von 7.5 Milliarden Euro spiegelt konkrete Fallbeispiele wider. Der Steuerwissenschaftler Christoph Spengel von der Universität Mannheim beziffert den Schaden durch Cum-Cum-Transaktionen für Deutschland auf 28.5 Milliarden Euro. Von Ermittlern zitierte wissenschaftliche Schätzungen beziffern den weltweiten Schaden durch Cum-Ex und insbesondere Cum-Cum auf über 140 Milliarden Euro. Die ehemalige Oberstaatsanwältin von Köln, Anne Brorhilker, die richtungsweisende Fälle im Bereich Dividendenarbitrage verfolgte, sagt, Zeugenaussagen von Insidern deuteten darauf hin, dass solche Geschäfte jahrelang andauerten und in zahlreichen Rechtsräumen noch immer vorkommen.

Über Deutschland hinaus: ein europäisches Engagement

Laut den von Ermittlern zitierten Berichten von Praktikern sind ähnliche Strukturen in Belgien, Frankreich, Italien, Österreich, den Niederlanden, Spanien und Luxemburg aufgetreten. Die grenzüberschreitende Präsenz erschwert Prüfungen: Rückerstattungen werden in einem Land beantragt, Aktienleihen und Cashflows finden in einem anderen statt, und die wirtschaftlichen Eigentümer verschieben sich um Stichtage herum. Die nationalen Behörden betonen, dass sie auf aktuelle Daten ausländischer Partner angewiesen sind, um unzulässige Rückerstattungen zu verhindern.

Wie der Cum-Cum-Mechanismus eine Gesetzeslücke ausnutzt

Cum-Cum-Geschäfte konzentrieren sich auf den Dividendenstichtag. Ausländische Inhaber deutscher Aktien verleihen diese kurzfristig an ein deutsches Unternehmen, das Anspruch auf die Rückerstattung der Quellensteuer auf Dividenden hat. Nach Einreichung der Rückerstattung fließen die Aktien an den ausländischen Investor zurück, und der Gewinn aus der Rückerstattung wird aufgeteilt. Die entscheidende Lücke, argumentieren Experten, liegt darin, dass die Wertpapierleihgebühr in Deutschland grundsätzlich nicht besteuert wird, wodurch die Struktur profitabel bleibt. Wo Länder diese Leihgebühren besteuern, verlieren Cum-Cum-Geschäfte ihren Vorteil. Spengel fordert eine einfache Gesetzesänderung zur Besteuerung der Gebühr und strengere Überprüfungen vor der Rückerstattung durch das Finanzamt.

Cum-Cum-Skandal und Durchsetzungskapazität

Brorhilker weist auf strukturelle Schwächen bei der Durchsetzung hin: chronischer Personalmangel bei Steuerprüfungen, häufige Rotation, die Fachwissen verwässert, und veraltete IT-Tools. Selbst grundlegende Koordinierungen können ins Stocken geraten, wenn die Behörden inkompatible E-Mail-Verschlüsselungs- oder Videosysteme einsetzen. Grenzüberschreitende Anfragen werden nur langsam bearbeitet, und strenge Geheimhaltungsmaßnahmen in großen Finanzzentren erschweren den Zugriff auf Beratungsakten. Diese Einschränkungen erhöhen das Entdeckungsrisiko für erfahrene Marktakteure nur geringfügig.

Lobbydruck und das Regelwerk

Die zivilgesellschaftliche Organisation Finanzwende weist auf intensive Lobbyarbeit rund um Finanzmarktregeln hin. Nach eigenen Angaben investiert die Finanzbranche in Berlin jährlich fast 40 Millionen Euro in Lobbyarbeit und beschäftigt dafür Hunderte Lobbyisten. Die Organisation warnt vor potenziellen Interessenkonflikten, wenn Abgeordnete bezahlte Positionen in lokalen Bankenvorständen innehaben. Die ehemalige Finanzministerin Schleswig-Holsteins, Monika Heinold, erinnert sich an anhaltende Versuche von Lobbyisten, Gesetze abzuschwächen oder eine strengere Aufsicht zu verzögern.

Gesetzesänderungen: Erleichterungen bei der Bürokratie kollidieren mit den Anforderungen an Beweise

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom Oktober 2024 verkürzte die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von zehn auf acht Jahre. Da kürzere Fristen das Risiko bergen, Beweise für Cum-Cum-Prüfungen zu vernichten, verschob die Regierung die Kürzung für Finanzinstitute um ein Jahr. Finanzminister Lars Klingbeil kündigte zudem an, die Aufbewahrungsfrist für Cum-Cum-relevante Dokumente zu verlängern, um die für Sanierungsmaßnahmen benötigten Akten zu sichern. Kritiker argumentieren, dass umfassende Erleichterungen bei der Dokumentation erfahrenen Akteuren zugutekämen, die auf Intransparenz angewiesen seien, und fordern maßgeschneiderte, langfristige Aufbewahrungsregeln für Dividendenarbitragerisiken.

Wer ist betroffen: Banken, Fonds – und Versicherer

Der jüngste Lagebericht der Regierung nennt die Breite des Skandals als bestimmendes Merkmal. Eine eigene Einheit beim Bundeszentralamt für Steuern koordiniert seit 2020 bundesweit die Vorgänge. Bislang sind 55 Banken als direkt in Cum-Cum-Strukturen verwickelt aufgeführt. Vierzehn Versicherer gaben zu, selbst Cum-Cum-Transaktionen durchgeführt zu haben oder indirekt über Fonds betroffen zu sein. Die regulierten Versicherer haben Rückstellungen in Höhe von rund 71 Millionen Euro für potenzielle Steuerrisiken gebildet. Während 81 Verfahren abgeschlossen sind, stellt die Zahl der offenen Fälle – 253 Verdachtsfälle – die bisher zurückgeforderten Summen in den Schatten.

Politischer Druck hinsichtlich Tempo und Erholung steigt

Die Grünen fordern eine schnellere gesetzliche Lösung der Lücke bei den unversteuerten Kreditgebühren und mehr Ressourcen für spezialisierte Steuereinheiten. Die Koalition entgegnet, die Ermittlungen seien komplex und müssten einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Die offizielle Bilanz – 226.7 Millionen Euro zurückgefordert, Milliardensumme auf dem Spiel – bestärkt die Forderungen nach strengeren Kontrollen vor der Rückerstattung, einem automatisierten Abgleich der Dividendenketten und einer verpflichtenden Offenlegung von Wertpapierleihgeschäften rund um die Stichtage.

Wie geht es weiter mit dem Cum-Cum-Skandal?

Experten skizzieren eine kompakte Antwort. Erstens: Besteuerung von Wertpapierleihgebühren, die an Dividendenperioden gekoppelt sind, und Verweigerung von Rückerstattungen, wenn eine effektive Besteuerung nicht nachgewiesen ist. Zweitens: Forderung nach einem Nachweis des wirtschaftlichen Eigentums mit Echtzeit-Datenverbindungen vor jeder Rückerstattung. Drittens: Verankern von langen Aufbewahrungsfristen für Finanzinstitute und Berater zu Dividendenarbitragerisiken. Viertens: Ausbau der BZSt-Taskforce, Vereinheitlichung der sicheren Kommunikation zwischen den Behörden und Formalisierung schneller grenzüberschreitender Kanäle mit Partnerstaaten. Ohne diese Maßnahmen, warnen Ermittler, wird der Cum-Cum-Skandal die öffentlichen Finanzen noch lange nach Abschluss der aktuellen 253 Fälle belasten.

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