Messerangreifer aus Aschaffenburg in psychiatrische Klinik eingewiesen

by WeLiveInDE
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Ein 28-jähriger Mann, der in einem Park in Aschaffenburg ein Kleinkind und dessen Vater tödlich verletzte, wurde von einem deutschen Gericht auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg beendet einen der erschütterndsten Kriminalfälle Bayerns der letzten Jahre und bestätigt, dass der Täter aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war.

Gericht erklärt Angreifer für unzurechnungsfähig

Das Gericht stellte fest, dass der afghanische Staatsangehörige, der am 22. Januar im Schöntalpark von Aschaffenburg den Messerangriff verübte, an paranoider Schizophrenie litt und unter dem Einfluss von akustischen Halluzinationen handelte. Ein psychiatrisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass er Stimmen hörte, die ihm befahlen, Kinder zu verletzen. Aufgrund dieses Zustands erklärten ihn die Richter für unzurechnungsfähig und ordneten seine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt an.

Der vorsitzende Richter Karsten Krebs erklärte, die Tat des Mannes zeuge von „unvorstellbarer Brutalität“ und Tötungsabsicht ohne erkennbares Motiv. „Diese Tat hat die Stadt Aschaffenburg zutiefst erschüttert“, sagte Staatsanwalt Jürgen Bundschuh und bezeichnete den Vorfall als „Angriff auf wahllos Opfer“, der immenses Leid verursacht habe.

Staatsanwaltschaft, Verteidigung und die privaten Kläger sprachen sich einhellig für eine unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik anstelle einer Haftstrafe aus. Das Urteil ist endgültig und wird jährlich überprüft, um festzustellen, ob von dem Mann weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.

Ein Tag der Gewalt, der eine Stadt erschütterte

Der Angriff ereignete sich, als der Mann in einem Stadtpark plötzlich eine Gruppe von Kindergartenkindern und deren Betreuer angriff. Bewaffnet mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser erstach er einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Mann, der versucht hatte, die Kinder zu schützen. Ein weiteres Kleinkind, eine 59-jährige Erzieherin und ein 73-jähriger Passant wurden ebenfalls schwer verletzt.

Der Vorfall löste landesweite Empörung und Trauer aus. Tausende Einwohner Aschaffenburgs versammelten sich später, um der Opfer zu gedenken, und der Fall entfachte eine heftige politische Debatte über die öffentliche Sicherheit und die psychische Versorgung von Asylsuchenden. Der Verdächtige war im November 2022 nach Deutschland eingereist und hätte das Land bis Ende 2024 verlassen müssen, doch seine Abschiebung erfolgte nicht.

Behörden wegen übersehener Warnungen unter Beobachtung

Die Ermittlungen ergaben, dass der Angreifer der Polizei bereits vor den Morden wegen gewalttätigen Verhaltens bekannt war. Er war zuvor wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt und mehrfach in psychiatrischen Einrichtungen behandelt worden. Trotz dieser Vorgeschichte wurde er wiederholt entlassen, da er als nicht mehr gefährlich für andere eingestuft wurde.

Laut Gerichtsakten waren dem Mann Medikamente gegen seine Erkrankung verschrieben worden, die er jedoch unregelmäßig einnahm. Die Staatsanwaltschaft hinterfragte, warum die Behörden ihn angesichts seiner Instabilität nicht längerfristig psychiatrisch betreut hatten. Der Fall hat generelle Bedenken hinsichtlich der Koordination zwischen psychiatrischen Einrichtungen und den Einwanderungsbehörden im Umgang mit Risikopatienten aufgeworfen.

Der psychiatrische Sachverständige Hans-Peter Volz sagte aus, die Krankheit des Angreifers habe ihn zu „hochaggressiven Handlungen“ geneigt gemacht, und ohne eine sichere Unterbringung wären weitere Gewalttaten wahrscheinlich gewesen. Volz wies jeglichen Verdacht auf Simulation zurück und betonte, der Mann habe tatsächlich an einer Psychose gelitten und sei von Wahnvorstellungen geleitet worden, er werde von „Agenten“ kontrolliert, die ihm befahlen, Kinder zu töten.

Rechtliche und therapeutische Maßnahmen

Nach deutschem Recht werden Personen, die aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung für nicht schuldfähig erklärt wurden, ohne feste Unterbringungsdauer in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen untergebracht. Ihre Unterbringung kann Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern und wird jährlich vom zuständigen Gericht überprüft. Eine Entlassung ist erst möglich, wenn medizinische Sachverständige feststellen, dass von der Person keine Gefahr mehr ausgeht.

Die Behörden erklärten, dass jegliche Privilegien – wie etwa begleitete Spaziergänge oder vorübergehender Ausgang – ausschließlich vom Therapiefortschritt abhängen. Einige Patienten sprechen jedoch nie auf die Behandlung an und bleiben auf unbestimmte Zeit in der Anstalt untergebracht. Das Gericht betonte, dass die öffentliche Sicherheit Vorrang haben müsse, und stellte fest, dass „der Angeklagte weiterhin eine hochgefährliche Person darstellt“, deren Zustand ständige Überwachung erfordere.

Weiterreichende politische Folgen

Der Anschlag in Aschaffenburg löste rasch eine landesweite Debatte über das deutsche Asyl- und Abschiebungssystem aus. Oppositionsparteien kritisierten die Regierung, weil sie den Mann trotz seiner Gewalttaten nicht früher abgeschoben hatte. Gleichzeitig forderten andere Reformen in der psychiatrischen Versorgung, um sicherzustellen, dass psychisch kranke Straftäter engmaschiger betreut werden, bevor es zu Tragödien kommt.

Für die Familien der Opfer und die örtliche Gemeinde brachte das Urteil zwar einen gewissen Abschluss, aber keine Erleichterung. „Das durch dieses Verbrechen verursachte Leid kann nicht ungeschehen gemacht werden“, sagte Richter Krebs bei der Urteilsverkündung. „Doch mit dieser Entscheidung haben wir einen gefährlichen Mann endgültig aus dem Verkehr gezogen.“

Der Anschlag, der zwei Menschenleben forderte und drei weitere verletzte, bleibt eine düstere Erinnerung an die Lücken im deutschen System der psychischen Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit – und an die verheerenden Folgen, wenn diese Lücken aufeinandertreffen.

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