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Neue EU-Verpackungsvorschriften treten am 12. August in Kraft

by WeLiveInDE
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Ein Supermarktregal in einem deutschen Lebensmittelgeschäft, gefüllt mit in Papier und Plastik verpackten Lebensmitteln.

Neue europäische Verpackungsvorschriften treten am 12. August in Kraft. Die meisten Änderungen, die Verbraucher bemerken werden, sind zwar erst in einigen Jahren spürbar, zwei davon gelten jedoch bereits jetzt. Die Vorschriften basieren auf der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), die im Februar 2025 in Kraft trat und ab Mitte August 2026 flächendeckender Anwendung findet. Die Verordnung ist umfangreich und technisch, und die bisherige Berichterstattung stammt größtenteils aus juristischen und branchenspezifischen Quellen. Daher ist es ratsam, Aussagen zu den unmittelbaren Auswirkungen sachlich und klar zu formulieren.

Für Menschen in Deutschland ist die PPWR (Pfandgesetz für Lebensmittel und Getränke) relevant, da sie sich letztendlich auf den Alltag beim Einkaufen auswirkt – von den Symbolen auf Joghurtbechern bis hin zur Rückgabe von Pfandbechern. Die Änderungen am 12. August sind weniger umfangreich, als es die Schlagzeilen manchmal vermuten lassen, aber ein Aspekt betrifft die Lebensmittelsicherheit direkt.

Was die neuen Verpackungsvorschriften umfassen

Die PPWR ist eine EU-weite Verordnung, die ein Flickwerk älterer nationaler Regelungen durch einen gemeinsamen Rahmen ersetzt. Ihr übergeordnetes Ziel ist die Reduzierung von Verpackungsabfällen, die Erleichterung des Recyclings von Verpackungen und die Verringerung des Einsatzes von Neumaterial. Da es sich um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie handelt, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, ohne dass jedes Land ein eigenes Gesetz erlassen muss.

Die Bestimmungen werden nicht auf einmal, sondern schrittweise über mehrere Jahre eingeführt. Ab dem 12. August 2026 gelten die ersten operativen Verpflichtungen, weshalb dies jetzt bereits angekündigt wird. Die meisten sichtbaren Auswirkungen auf die Verbraucher treten erst später in Kraft, sodass die kurzfristigen Folgen für die Käufer zwar begrenzt, aber dennoch spürbar sind.

Ein Verbot von PFAS in Lebensmittelverpackungen

Die Änderung mit dem direktesten Bezug zur Gesundheit ist die Beschränkung sogenannter „Ewigkeitschemikalien“ in Lebensmittelverpackungen. Ab dem 12. August dürfen Lebensmittelverpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, keine per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) oberhalb festgelegter Konzentrationsgrenzwerte enthalten. PFAS sind eine große Gruppe synthetischer Chemikalien, die aufgrund ihrer fett- und wasserabweisenden Eigenschaften eingesetzt werden. Sie werden als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet, da sie sich in der Umwelt und im Körper extrem langsam abbauen.

Die Grenzwerte gelten für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie beispielsweise bestimmte beschichtete Papierverpackungen und -behälter. Laut Branchenempfehlungen von Prüfinstituten wie Intertek müssen Verpackungen, die bereits vor dem Stichtag im Einsatz waren, nicht vom Markt genommen werden. Neue Lebensmittelverpackungen, die nach dem 12. August in Verkehr gebracht werden, müssen jedoch die Grenzwerte einhalten. Für Verbraucher bedeutet dies in der Praxis einen schrittweisen Übergang zu Lebensmittelverpackungen, die ohne diese Chemikalien hergestellt werden.

Neue Zölle für Mehrwegverpackungen

Die zweite Verpflichtung, die ab sofort gilt, betrifft Mehrwegverpackungen. Unternehmen, die Produkte in Mehrwegverpackungen anbieten, müssen geeignete Systeme zur Sammlung, Reinigung und Aufbereitung dieser Verpackungen betreiben, damit die Wiederverwendung ein funktionierender Kreislauf und nicht nur ein Marketinginstrument ist. Dies betrifft die Betreiber von Pfand- und Nachfüllsystemen stärker als den einzelnen Verbraucher direkt.

Ziel ist es, sicherzustellen, dass als wiederverwendbar beworbene Verpackungen tatsächlich wiederverwendet werden, inklusive der entsprechenden Logistik. Langfristig soll dies die übergeordneten Wiederverwendungsziele der Verordnung für die kommenden Jahre unterstützen, wobei die aktuell aufgebauten Systeme eher die Grundlage als das Endergebnis darstellen.

Was die Verpackungsregeln später mit sich bringen

Die meisten Änderungen, die Verbraucher tatsächlich bemerken werden, sind für 2028 und später geplant. Dazu gehören harmonisierte Recycling-Piktogramme, die die Mülltrennung in der EU vereinfachen sollen, Mindestanteile an Recyclingmaterial in bestimmten Kunststoffverpackungen sowie ein Bewertungssystem, das die Recyclingfähigkeit einer Verpackung angibt. Auch Beschränkungen für sehr leichte und Einwegverpackungen sind Teil der späteren Phasen.

Da diese Elemente schrittweise über die kommenden Jahre hinweg eingeführt werden, erfolgt keine plötzliche Umgestaltung des Supermarktregals. Der 12. August markiert den Zeitpunkt, an dem die Verordnung von der bloßen Existenz in die praktische Anwendung übergeht, beginnend mit den oben beschriebenen Chemikalien- und Wiederverwendungsvorschriften.

Was das für den täglichen Einkauf bedeutet

Für die meisten Menschen in Deutschland ändert sich am 12. August nichts, und auch an der Kasse wird sich zunächst wenig ändern. Die PFAS-Beschränkung wirkt im Hintergrund, auf der Ebene dessen, was Hersteller verkaufen dürfen. Der Vorteil kommt Ihnen also durch sicherere Lebensmittelverpackungen zugute, nicht durch eine Änderung Ihrerseits. Es handelt sich eher um eine Verbesserung der Lebensmittelsicherheit als um eine Einkaufsanweisung.

Mit Blick auf die Zukunft dürften die klareren Recyclingkennzeichnungen und die Regelungen zum Recyclinganteil die korrekte Mülltrennung und die Beurteilung der Nachhaltigkeit von Produktverpackungen erleichtern, sobald diese im Laufe dieses Jahrzehnts schrittweise eingeführt werden. Betrachten Sie dies vorerst als eine grundlegende Veränderung, über die es sich zu informieren lohnt. Unsere Leitfäden zu Verbraucherschutzgesetze in Deutschland und zu praktischen Tipps zum Lebensmitteleinkauf können Ihnen dabei helfen, mehr aus den Regeln herauszuholen, sobald diese in Kraft treten.

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