Die deutsche Bundesregierung bereitet einen grundlegenden Wandel in der Asylpolitik vor. Sie will die Liste sicherer Herkunftsländer erweitern und gleichzeitig die Rolle des Bundesrates im Genehmigungsverfahren reduzieren. Nach dem derzeitigen System erfordert die Aufnahme eines Landes in die Liste sicherer Herkunftsländer ein Gesetzgebungsverfahren und eine Einigung beider Parlamentskammern. Dieses Verfahren ist aufgrund des Widerstands bestimmter politischer Parteien, insbesondere der Grünen und der Linken, oft ins Stocken geraten.
Der neue Vorschlag der CDU/CSU-SPD-Koalition sieht vor, sichere Herkunftsstaaten per Regierungserlass statt durch eine parlamentarische Abstimmung zu bestimmen. Diese Verfahrensänderung würde das Vetorecht des Bundesrates beseitigen und der Regierung einseitiges Handeln ermöglichen. Innenminister Alexander Dobrindt argumentiert, dies würde Entscheidungen beschleunigen und die Regierung in die Lage versetzen, Menschen aus Ländern mit sehr niedrigen Asylquoten ein klares Signal zu senden, dass ihre Anträge voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben.
Kriterien für die Einstufung als sicherer Staat nach EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich den rechtlichen Rahmen für die Bestimmung sicherer Herkunftsländer präzisiert. Das Gericht entschied, dass EU-Mitgliedstaaten solche Klassifizierungen zur Beschleunigung von Asylverfahren anwenden dürfen, sofern sie die für ihre Beurteilungen verwendeten Quellen klar offenlegen. Der EuGH betonte insbesondere, dass ein Land nur dann als sicher gelten kann, wenn die gesamte Bevölkerung, einschließlich gefährdeter Minderheiten, vor Verfolgung geschützt ist.
Das Urteil bekräftigte zudem, dass Migranten die Einstufung als sichere Länder vor Gericht anfechten können müssen, um eine gerichtliche Kontrolle zu gewährleisten. In der Praxis bedeutet dies, dass Länder, in denen bestimmte Gruppen – wie LGBTQ+-Personen – rechtlicher Diskriminierung oder Gefährdung ausgesetzt sind, nicht als sicher eingestuft werden können, ohne gegen EU-Recht zu verstoßen. Dieser Punkt ist insbesondere für Vorschläge zur Aufnahme Algeriens und Tunesiens in die deutsche Liste relevant, da gleichgeschlechtliche Beziehungen in beiden Ländern weiterhin strafbar sind.
Aktuelle und vorgeschlagene Liste sicherer Länder
Derzeit erkennt Deutschland zehn Länder außerhalb der EU als sichere Herkunftsländer an: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Moldawien, Senegal und Serbien. Die Regierung plant, diese Liste zu erweitern und erwägt Kandidaten wie Algerien, Marokko, Tunesien und Indien. Nach geltendem Recht wird ein Land in der Regel für die sichere Liste in Betracht gezogen, wenn weniger als fünf Prozent seiner Asylbewerber über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren in Deutschland Schutz gewährt wurde.
Frühere Versuche, nordafrikanische Länder in den Bundesrat aufzunehmen, scheiterten im Bundesrat an Menschenrechtsbedenken, insbesondere hinsichtlich der Behandlung politischer Dissidenten und Minderheiten. Der neue Gesetzesvorschlag versucht, diese politischen Blockaden zu umgehen, indem er die Entscheidungsbefugnis vollständig auf die Bundesregierung verlagert.
Politische und rechtliche Herausforderungen stehen bevor
Oppositionsparteien kritisierten den Plan und warnten, die Umgehung des Bundesrates untergrabe die demokratische Kontrolle. Die Grünen argumentieren, der Prozess müsse weiterhin parlamentarischer Kontrolle unterliegen, während die Linkspartei eine vollständige Überprüfung der bestehenden Liste forderte. Die Abgeordnete der Linkspartei, Clara Bünger, forderte insbesondere die Streichung Georgiens und Moldawiens und verwies auf Instabilität und Menschenrechtsbedenken in ihren abtrünnigen Regionen, darunter Abchasien, Südossetien und Transnistrien.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Entscheidung des EuGH Deutschland möglicherweise dazu zwingen könnte, einige seiner geplanten Asylbewerber zu überdenken. Der Asylrechtsexperte Daniel Thym von der Universität Konstanz erklärte, das neue Verfahren sei zwar rechtlich zulässig, würde aber die praktischen Schwierigkeiten von Abschiebungen nicht lösen, da viele Länder abgelehnte Asylbewerber nur ungern aufnehmen. Thym betonte, dass zusätzliche Maßnahmen wie ausgehandelte Rückführungsabkommen notwendig seien, um die Politik wirksam zu machen.
EU-weite Koordinierungs- und Abschiebestrategie
Die Debatte in Deutschland spiegelt die breiteren Diskussionen innerhalb der Europäischen Union über die Harmonisierung der Asyl- und Abschiebepolitik wider. Die Innenminister prüfen die Einrichtung gemeinsamer EU-Rückführungszentren für abgelehnte Asylbewerber. Sie argumentieren, gemeinsame Anstrengungen könnten die Verhandlungsposition gegenüber Nicht-EU-Ländern stärken.
Dobrindt unterstützt das Konzept und weist darauf hin, dass gemeinsames Handeln der EU Ergebnisse erzielen könne, die einzelne Staaten nicht erzielen können. Er betont, dass die politischen Änderungen darauf abzielen, unbegründete Asylanträge zu verhindern und sicherzustellen, dass diejenigen, die zur Ausreise aufgefordert werden, dies unverzüglich tun. „Wer nicht bleiben kann, sollte gar nicht erst kommen“, sagte er in einer Parlamentsdebatte.
